15.02.22

PrA: Praktische Ausbildung für alle mit Lernschwierigkeiten

PrA, das niederschwellige berufliche Gundbildungsangebot




Was bedeutet PrA?


PrA steht für Praktische Ausbildung. 

Sie richtet sich an Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die noch keinen Zugang zu einem anerkannten Berufsabschluss (EBA, EFZ) haben.
  • Als niederschwelliges Bildungsangebot ist auch sie eine berufliche Grundbildung.
  • Sie ergänzt die beruflichen Grundbildungen und Berufsabschlüsse EBA und EFZ.
  • Sie fördert die berufliche Integration.

Momentan werden 80 PrA-Berufe angeboten. 
Hier findest du die Ausbildungsprogramme und Kompetenzprofile: Ausbildungsprogramme 

In der Schweiz ist die Organisation INSOS für die PrA verantwortlich. 
Sie ist es auch, die PrA-Ausbildungsstätten eine Bildungsbewilligung erteilt.


Wer kommt für eine PrA in Frage?


Die PrA richtet sich in erster Linie an Jugendliche, die die obligatorische Schule absolviert und Lernschwierigkeiten haben. 

Diese Jugendlichen erfüllen die Anforderungen (noch) nicht, um eine berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu absolvieren.

Grundsätzlich steht die PrA allen Menschen offen, die keinen Zugang zu einem anerkannten Berufsabschluss (EBA, EFZ) haben; also nicht nur Jugendlichen.


Lernschwierigkeiten


Nicht alle Schülerinnen und Schüler tun sich während der obligatorischen Schulzeit gleich leicht beim Lernen. Niemand hat sich sein Leistungsvermögen selbst ausgesucht.

Gehörst du zu den Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten? 

Dann hast du vielleicht ein paar Hürden mehr zu nehmen als andere.

Wichtig ist, dass du während der PrA an dich glaubst, dich bei Unwägbarkeiten durchboxt und eifrig lernst. 

Mit der PrA schaffst du dir berufliche Perspektiven. So steht dir der Weg offen, eine Berufslehre EBA oder EFZ anzugehen.

Ohne Praktische Ausbildung (oder auch ohne Berufslehre) dagegen wirst du schnell abgehängt und ausgeschlossen. 


Welche beruflichen Aussichten hast du nach erfolgreicher PrA?


Nach einer abgeschlossenen Praktischen Ausbildung kannst du 
  • in das Arbeitsleben eintreten und deinen erlernten Beruf im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt ausüben.
  • eine EBA- oder EFZ-Berufslehre beginnen
  • dich in einem Unternehmen oder in Bildungsinstitutionen weiterbilden.

PrA-Ausweis als Ausbildungsnachweis

Für alle Praktischen Ausbildungen (PrA) wird ein Ausweis ausgestellt.

Bei bestimmten PrA kannst du auch einen Individuellen Kompetenznachweis (IKN) erlangen. 
Dieser wird von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) der jeweiligen Berufe anerkannt.



Quellennachweis und weitere Informationen:





15.01.22

Lehrstellenmarkt Schweiz

 Lehrstellenmarkt Schweiz 



Angebot und Nachfrage von Lehrstellen

Fast zwei Drittel aller Schulabgängerinnen und Schulabgänger wählen eine berufliche Grundbildung für die Ausbildung nach ihrer obligatorischen Schulzeit.

Sie fragen also Berufslehren nach. 

Wo eine Nachfrage besteht, muss auch ein Angebot vorhanden sein, um die Nachfrage zu decken. 

Hier kommen die Lehrbetriebe ins Spiel, die eben dieses Lehrstellenangebote schaffen. 


Stabiler Lehrstellenmarkt

Steigt die Zahl an Schulabgängerinnen und Schulabgängern muss folglich auch die Anzahl der Lehrstellen steigen, damit der Lehrstellenmarkt im Gleichgewicht bleibt. 

  • Allerdings sind Unternehmen nicht verpflichtet, Lehrstellen anzubieten.
    Der stabile Lehrstellenmarkt zeigt aber, dass viele unter ihnen Lehrberufe anbieten. Manche Branchen haben sogar Schwierigkeiten, ihre Lehrstellen zu besetzen.
  • Umgekehrt bist du als Schülerin, Schüler nicht verpflichtet, ein Lehrstellenangebot anzunehmen.
    Es ist aber zu deinem Vorteil, wenn du deinen Blick weitest. So erfährst du von Lehrberufen, an die du sonst gar nie gedacht hättest (z.B.: www.kleinstberufe.ch). Beliebte Lehrberufe müssen übrigens nicht immer die für die geeignetsten Lehrberufe sein.


Unternehmen wollen sich Fachkräfte sichern

Unternehmen, die Lernende ausbilden, haben natürlich einen Hintergedanken: Sie betrachten eine Berufsbildung als Investition. Sie erzeugen so ihren eigenen Fachkräfte-Nachwuchs. 

Gerade im KMU-Bereich (also bei kleineren und mittleren Unternehmen) sind die meisten Führungskräfte den Weg über eine Berufslehre gegangen. Für sie ist ausbilden selbstverständlich. 

  • Sie wollen Wissen weitergeben. 
  • Ihnen ist klar, dass sie über die Berufsbildung genau diejenigen Fachkräfte erhalten, die sie in ihrem Unternehmen benötigen.


Du als Schülerin, Schüler willst die passende Lehrstelle

Du als Schüler, Schülerin verfolgst natürlich deine eigenen Ziele: Du möchtest dir die für dich passende Lehrstelle in deinem Lieblingslehrberuf schnappen. 

Dank vorheriger Schnupperlehre oder vorgängigem Informationstag gehst du auf die Lehrbetriebe zu, die dir eine optimale Ausbildung bieten.

Damit du nichts verpasst, solltest du die  Entwicklung des Lehrstellenmarkts im Auge behalten.


Die Webseite Lehrstellenpuls.ch

Die Webseite Lehrstellenpuls.ch deckt die Trends auf dem Lehrstellenmarkt auf: www.lehrstellenpuls.ch.

So gibt sie beispielsweise - nach Berufsgruppen getrennt - wieder, wie viele Lehrbetriebe weniger, gleich viel oder sogar mehr Lernende behalten. 

Ausserdem zeigt sie zukünftige Lehrstellen pro Berufsfeld (offene Lehrstellen gegenüber besetzten Lehrstellen).




15.12.21

Wie dich Eltern, Begleitpersonen und Lehrpersonen bei Berufswahl und Lehrstellensuche unterstützen können

Beistand durch Eltern und Lehrpersonen bei Berufswahl und Lehrstellensuche



Etappen auf dem Weg zur Lehrstelle

Als Jugendlicher bist du bei Berufswahl und Lehrstellensuche gefordert. Der Weg führt über zahlreiche Etappen mit Stolpersteinen:

  • Lehrberufe, die für dich in Frage kommen könnten, aussuchen
  • Schnupperlehren machen und Informationstage besuchen
  • Bewerbungsdokumente erstellen
  • Lehrstelle suchen
  • Bewerbungsgespräche vorbereiten und führen
  • Lehrvertrag unterzeichnen
  • mit Bewerbungsabsagen umgehen

Vieles ist neu für dich. Da kommt es dir gelegen, wenn dich Eltern und Lehrpersonen darin unterstützen. Gehe auf sie zu, wenn du feststeckst oder an deine Grenzen stösst.

Die Lehrberufsinformationsplattform bewerbungsablauf.ch gibt dir mit der Zeitabfolge einen roten Faden vor. Der hilft dir, den Überblick zu behalten.


Herausforderung Lehrstellensuche und Umgang mit Bewerbungsabsagen

Gerade die Lehrstellensuche kann zu einer echten Geduldsprobe werden. Für den fehlenden Erfolg bei der Lehrstellensuche und damit verbundene Bewerbungsabsagen gibt es verschiedene Gründe:
  • Für den gleichen Lehrberuf und die gleiche Lehrstelle bewerben sich viele andere Jugendliche.
  • Für einen Lehrberuf sind nur wenige Lehrstellenangebote vorhanden.
  • Jugendliche erfüllen die Anforderungen nicht genügend für einen Lehrberuf (falsche Einschätzung der eigenen Möglichkeiten oder zu geringe Kenntnisse über den Lehrberuf).
  • Jugendliche kennen die Optionen zu wenig, offene Lehrstellen zu finden.
  • Die Bewerbungsdokumente weisen Mängel auf.
  • Jugendliche gehen zu wenig vorbereitet in Bewerbungsgespräche.
Verläuft die Lehrstellensuche schleppend und häufen sich die Bewerbungsabsagen, kannst du schnell überfordert sein. Schnell keimt der Drang auf, alles hinschmeissen und abtauchen zu wollen. 

Du solltest versuchen, Bewerbungsabsagen nicht als Niederlagen zu betrachten. Sie sollten Ansporn sein, dich noch mehr ins Zeug zu legen.

Du bist übrigens auch nicht alleine: Eltern, Begleitpersonen, Lehrpersonen deiner Schule und die kantonale Berufsberatungsstelle springen ein und stehen dir bei.

Wie Eltern, Begleitpersonen und Lehrpersonen helfen können

Deinen Eltern liegt viel daran, dass du eine für dich passende Lehrstelle findest. Sie arbeiten also nicht gegen dich, wenn sie dir Ratschläge oder Hinweise geben.
Grundsätzlich ist es wichtig, dass dich deine Eltern ermuntern, loben, auf berufliche Optionen hinweisen und dich bei Bewerbungsabsagen trösten. 

Eltern können dich bei jeder Etappe auf dem Weg zu deiner Lehrstelle unterstützen. Dadurch können sie mithelfen, deine Lehrstellensuche erfolgreich zu gestalten.

Eine wichtige Stütze können sie, wie auch Lehrpersonen und Berufsberatungszentren BIZ, bei Bewerbungsabsagen sein. 

Eltern - und auch Lehrpersonen deiner Schule - können in allen Etappen mitwirken:
  • Sie können sich über das Lehrstellenangebot und das Vorgehen bei der Lehrstellensuche informieren.
  • Sie können dir bei der Suche nach offenen Lehrstellen helfen.
  • Sie können mit abklären, welche Anforderungen an die berufliche Grundbildung gestellt werden und inwieweit du die Anforderungen an einen bestimmten Lehrberuf erfüllst. 
  • Sie können die Anforderungen eines Lehrberufs recherchieren, überprüfen und besprechen.
  • Sie können dir berufliche Alternativen aufzuzeigen und diese mit dir besprechen (verwandte Berufe, Ausbildungswege).
  • Sie können mit Arbeitskolleg:innen und Bekannten sprechen, die vielleicht ein Unternehmen oder einen Berufsbildungsverantwortlichen kennen. 
  • Sie können bei Bedarf Lehrpersonen oder Berufsberatungsstellen darauf ansprechen und Rücksprache nehmen.
  • Sie können deine Bewerbungsdokumente überprüfen, korrigieren und Verbesserungsvorschläge anbringen
  • Sie können mit dir Bewerbungsgespräche üben
  • Sie können dich als Jugendliche/n bei Bewerbungsabsagen ermutigen, nicht voreilig aufzugeben.
Wenn dir deine Eltern und Lehrpersonen beistehen, bedeutet es aber nicht, dass du dich zurücklehnen kannst und ihnen die Arbeit überlassen kannst. Du musst dich selber mit ganzer Kraft einbringen.

Informiere dich bei deiner kantonalen Berufsberatungsstelle

Auf der Webseite der kantonalen Berufs- und Laufbahnberatungszentren finden sowohl du wie auch deine Eltern Informationen zur beruflichen Grundbildung und Lehrberufen (www.berufsberatung.ch).
Ihr könnte Angebote nutzen wie Einzelberatungen und Kurzberatungen.

Links 

Lehrstellensuche


Links Berufsanforderungen

sddb.ch (Elternratgeber Berufswahl, kostenpflichtig!)

Alternative Lehrberufe






15.11.21

Rückmeldungen auf Bewerbungen

Rückmeldungen auf deine Lehrstellenbewerbungen




Die Bewerbungseingangsbestätigung

Bewirbst du dich für eine Lehrstelle, bestätigen die meisten Ausbildungsunternehmen, dass deine Bewerbung erfolgreich zugestellt worden ist.  

  • Häufig benachrichtigen sie dich mit einer E-Mail, dass die Bewerbung eingetroffen ist. 

  • Hast du deine Bewerbung über ein Online-Bewerbungsformular eingereicht, das an eine Bewerbungsmanagement-Software geknüpft ist, löst die Software automatisch eine Eingangsbestätigung aus. 

  • Die Bestätigung enthält häufig eine Standardantwort, die zusätzlich darauf hinweist, dass die Sichtung der Bewerbungen eine gewisse Zeit dauert und das Unternehmen wieder auf dich zukommen wird.  

Falls du keine Empfangsbestätigung erhalten hast, kannst du das Unternehmen anrufen und dich erkundigen, ob deine Bewerbung eingegangen ist.

Lasse aber immer ein bisschen Zeit verstreichen, wenn du nichts vom Unternehmen gehört hast. Die verantwortlichen Personen haben neben den Lehrstellenbewerbungen noch andere Arbeitsaufgaben, um die sie sich kümmern müssen.


Zwischenstandsrückmeldungen

Wie alle Bewerbungen sind auch Lehrstellenbewerbungen mit Unsicherheiten verbunden. Du bist den Unternehmen ein Stück weit ausgeliefert. Du bist gezwungen, den Bewerbungsverlauf abzuwarten.

Das trifft es sich gut, wenn dich das Unternehmen mit Rückmeldungen über den Zwischenstand auf dem aktuellsten Stand hält.

Das ist aber nicht allen Unternehmen zeitlich möglich.

In jedem Fall sollte ein Lehrbetrieb dich kontaktieren, wenn es zu Verzögerungen im Bewerbungsprozess kommt.


Bewerbungsrückmeldung: Rückmeldung über den Ausgang deiner Bewerbung

Stichst du aus den Bewerbungen heraus, wird dich das Unternehmen kontaktieren, und dich für ein Bewerbungsgespräch einladen. 

Eigentlich solltest du auch eine Rückmeldung erhalten, wenn sich das Unternehmen für eine andere Lernende, einen anderen Lernenden entschieden hat. 

Die Mehrzahl der Ausbildungsbetriebe hält dich betreffend Bewerbungsausgang auf dem Laufenden. Sie teilen dir mit, wenn du es nicht zum Bewerbungsgespräch geschafft hast oder ein/e andere/r Bewerber/in letztlich die Lehrstelle zugesprochen erhalten hat. 

  • Wundere dich nicht, wenn bei einer Bewerbungsabsage eine Begründung ausbleibt. 

  • Normalerweise schicken dir Unternehmen eine Absage per E-Mail zu.

  • Die Inhalte dieser Mails sind oft einheitliche Standardantworten; auch wenn du dir einen an dich gerichteten Inhalt wünscht.

  • Diese unpersönlichen Mails sind vielfach mangelnden Zeit- und Personalressourcen in den Personalbereichen geschuldet. Auch eine höhere Anzahl an Bewerbenden lässt oft nur eine Antwort zu, die nicht auf dich zugeschnitten ist.

  • Mustergültige Unternehmen nehmen sich die Zeit, rufen dich an und begründen dir die Bewerbungsabsage. 

Leider meldet sich nicht jedes Unternehmen bei den Bewerberinnen und Bewerbern, die abgelehnt worden sind. Das nennt sich Bewerber-Ghosting.  

  • Es kann schon mal vorkommen, dass in der Hektik des Arbeitsalltags vergessen wird, dir eine Bewerbungsabsage zukommen zu lassen. Das ist aber sicherlich die Ausnahme.

  • Manche Unternehmen kümmern sich schlichtweg einfach nicht um Bewerbende, die keine Lehrstellenzusage erhalten haben. Bei ihnen hat sich noch nicht herumgesprochen, dass sie dadurch ein schlechtes Bild von sich abgeben.
    Hier kannst du davon ausgehen, dass es sowieso nicht der richtige Ausbildungsbetrieb für dich gewesen wäre.

Fehlt eine Begründung für eine Bewerbungsabsage?

Jede Bewerberin, jeder Bewerber steckt viel Aufwand in eine Bewerbung. Erhältst du die Lehrstelle nicht zugesprochen, möchtest du natürlich gerne erfahren, woran es denn gelegen hat.

Klappt es mit der Bewerbung nicht, kannst du  - leider - nicht unbedingt erwarten, dass Unternehmen persönlich auf deine Bewerbung eingehen und dir eine Begründung dafür liefern, weshalb die Lehrstelle nicht mit dir besetzt wird. 

Wie bei der Empfangsbestätigung greifen Unternehmen in der Regel auf standardisierte Mailantworten zurück. 

Natürlich sind auch aus der Sicht der Unternehmen solche unpersönlichen Einheitsmails nicht optimal. Meistens bleibt ihnen angesichts knapper Zeit- und Mitarbeitendenressourcen jedoch keine andere Wahl. 

Willst du mehr über die Absagegründe erfahren, rufst du die Ansprechpartnerin des Unternehmens am besten an. Frage sie, welche Bewerbungspunkte du noch verbessern kannst.




15.10.21

Plattform für Rechtsfragen während der Lehrzeit

Rechte und Pflichten von Lernenden am Arbeitsplatz




Herausforderungen während der beruflichen Grundbildung

Du hast während deiner Schulzeit sicherlich schon Höhen und Tiefen erlebt.

Ohne den Teufel an die Wand zu malen, läuft auch während der Lehrzeit nicht immer alles rund. 

Da ist es vorteilhaft, deine Rechten und Pflichten genauer zu kennen. 

So bist du bei Schwierigkeiten im Ausbildungsunternehmen oder in der Berufsschule besser gewappnet. Du weisst dann besser, wie du dich wehren kannst und an wen du dich wenden kannst.


Plattform, welche bei Rechtsfragen hilft

Die Plattform vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) klärt Rechtsfragen bei Lernenden. 

Themengebiete sind beispielsweise Arbeitsgesetz, Ferien, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsschutz, Berufsschule.

  • Wie in einem Online-Lexikon findest du dort auch zu jedem Begriff kurze Erklärungen. 
  • Jede der Inhalte ist von Juristinnen und Juristen des SGB vorgängig geprüft worden. Damit kannst du sie als wasserdichte Grundlage im Konfliktfall verwenden.
    Zusätzlich wird auf die passenden Gesetzesparagraphen verlinkt. 
  • Falls du bei einem Konfliktfall weitere Hilfe benötigst, sind auf der Plattform auch passenden Ansprechpartner:innen aufgelistet.






15.09.21

Berufsmatura

Berufsmaturität - während oder nach der Berufslehre








Berufsmaturitätsschule 


Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, welche die Berufsmaturitätsschule (BMS) besuchen und abschliessen, nehmen stetig zu.

Die Berufsmaturitätsbildung ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie ermöglicht dir eine höhere Berufsbildung anzuhängen. 
  • So bereitet die Berufsmaturität (Berufsmatura, BM) auf das Bachelorstudium an einer Fachhochschule vor.
  • Mit einer Ergänzungsprüfung (Passarelle) ist sogar ein Studium an einer Universität oder ETH/EPF eine Option.
Die Berufsmatura kannst du während der regulären Lehrzeit (BM1) oder erst nach einem erfolgreichen Berufslehrabschluss (BM2) oder ohne BMS (BM3) direkt erwerben, entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend.

In jedem Fall muss die private oder öffentliche Berufsmaturitätsschule eidgenössisch anerkannt sein.

BM 1


Falls du schon zur Berufslehrzeit die BMS besuchen möchtest, solltest du den Ausbildungsbetrieb schon während der Bewerbung und vor der Lehrvertragsunterzeichnung darauf ansprechen.
Die Berufsmaturitätsausbildung ist ein Bestandteil deines Lehrvertrags.

BM2


Die BMS besuchst du in diesem Fall in der Regel direkt im Anschluss an deine berufliche Grundbildung.  Bist du schnell, schaffst du die BMS in 2 Semestern.

Voraussetzungen und Ausrichtung


Um die BMS besuchen zu können, musst du die Zulassungsbedingungen erfüllen und die, Aufnahmeverfahren des jeweiligen Kantons oder die Aufnahmeprüfung schaffen sowie die Anmeldungstermine beachten.
Für die BMS werden BM-Vorkurse angeboten, in denen du dich auf die BMS vorbereiten kannst.

Du kannst die BMS in mehreren Fachausrichtungen absolvieren. Diese unterscheiden sich in den Schwerpunktfächern.
Folgende Fachrichtungen sind möglich:
  • Technik, Architektur und Life Science
  • Natur, Landschaft und Lebensmittel
  • Wirtschaft und Dienstleistungen
  • Gestaltung und Kunst
  • Gesundheit und Soziales

Abschluss und Berufsperspektiven


Die Berufsmaturitätsschule wird mit einer Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen

Welche Berufsperspektiven und Weiterbildungsoptionen dir danach offen stehen, erfährst du auf bewerbungsablauf.ch

Alles zur Berufsmaturität





15.08.21

Zugang zu Bildung - trotz Beeinträchtigung

Jugendliche mit Einschränkungen - Nachteilsausgleich in der Lehre und in der Mittelschule




Nachteilsausgleich


Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen haben die gleichen Rechte auf eine berufliche Grundbildung oder Mittelschule wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch.

Erfüllen sie grundsätzlich die Voraussetzungen für die entsprechende Berufslehre oder Schule, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.
  • Der durch die Beeinträchtigung, d.h. Einschränkung entstehende Nachteil soll damit abgemildert oder aufgewogen werden. 
  • Somit verschafft ein Nachteilsausgleich auch diesen Jugendlichen einen Zugang für eine Berufslehre oder Schule ihrer Wahl. 
  • An den Lernzielen während der Ausbildung, einer Noten- oder Fächerdispensation oder den Prüfungsinhalten dagegen ändert sich gar nichts.

Beispiele von Beeinträchtigungen


Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich ist eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirkt wie beispielsweise:
  • Sprachbehinderung
  • Körperbehinderung
  • Hörbehinderung
  • Sehbehinderung
  • Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
  • Lese- und Rechtschreibestörung (LRS)
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Situationsabhängigkeit


Ein Nachteilsausgleich ist immer auf die jeweilige Situation, in der sich der/die Jugendliche befindet, abgestimmt. 

Je nach Einschränkung werden 
  • Zeitgutschriften gewährt, 
  • Lernmedien angepasst, 
  • zusätzliche Hilfsmittele (z.B. Computer, Laptop) erlaubt oder 
  • räumliche und bauliche Anpassungen vorgenommen. 

Keine Abstriche betreffend Leistungsniveau


Hast du eine Beeinträchtigung, darfst du hinsichtlich Ausbildung und Schule keine Sonderrechte und Ausnahmen erwarten.

Das in der Ausbildung geforderte Leistungsniveau gilt für alle Lernenden gleichermassen - unabhängig ob mit oder ohne Beeinträchtigung. 
  • Nicht zulässig sind eine Veränderung der Lernziele, eine Noten- oder Fächerdispensation oder eine inhaltliche Anpassung der Prüfungen. 
  • Möglich sind allerdings Anpassungen der Prüfungsform. So kann die Prüfungszeit verlängert werden oder schriftliche Prüfungen durch mündliche Prüfungen geleistet werden. 
Solltest du die geforderten Ansprüchen an die Berufslehre oder Schule trotz
Nachteilsausgleich nicht gerecht werden können, solltest du deine Berufswahl überdenken und neu ausrichten. 

Achte also schon während der Berufs- oder Schulwahl, ob du den Ausbildungszielen des Lehrberufs oder der Schule mit deinen Leistungsvoraussetzungen genügen kannst. 

Anspruchsberechtigung und Antrag auf Nachteilsausgleich


Damit dir eine Nachteilsausgleich gewährt wird, musst du ein Gutachten einer eidgenössisch anerkannten Fachperson einholen.
  • Gutachten, welche in der Volkschulzeit erstellt wurden, haben für die Lehre oder die Mittelschule keine Gültigkeit. 
  • Es muss in jedem Fall ein neues Gutachten für die Berufslehre oder Mittelschule erstellt werden.
Letztlich entscheidet die zuständige Bildungsinstitution, ob und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erteilt wird. 

Jeder Nachteilsausgleich wird begründet und in einer schriftlichen Vereinbarung oder Verfügung festgehalten.

Keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben übrigens Schülerinnen und Schüler, die ungenügende Kenntnisse der Unterrichtssprache in der Berufsmittelschule oder Mittelschule vorweisen. In diesen Fällen werden spezifische Sprachförderungen angeboten.  

Gesuchsschwerpunkt


Absolvierst du eine Lehre, kannst du sowohl für die Aufnahmeverfahren, die Berufsfachschule, die Berufsmaturitätsschule, die überbetrieblichen Kurse, die betriebliche Bildung (Lehrbetrieb) als auch für das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) einen Nachteilsausgleich beantragen. 

Für jeden Lernort muss ein separates Gesuch gestellt werden.

Bei den Gymnasien und den Fachmittelschulen kann der Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung, den eigentlichen Bildungsgang und die Abschlussprüfungen beantragt werden.

Auch hier ist für jeden Bereich ein separates Gesuch erforderlich. 

Informationen


Auf den Webseiten der jeweiligen Kantone findest du mit dem Suchbegriff 'Nachteilausgleich' weiterführende Informationen dazu. 

Darüber hinaus informieren die Berufsfachschulen zu Beginn der Ausbildung die Lernenden über die Optionen eines Nachteilsausgleichs.

Bei den Mittelschulen und den Berufsfachschulen gibt es eine verantwortliche Ansprechperson, die dir als Schülerin, als Schüler und deinen Eltern weiterhilft. 

Lehrabschlusszeugnis, Schulzeugnis


Ein Nachteilsausgleich wird übrigens im Zeugnis nicht vermerkt. Schliesslich werden ja die gleichen Leistungsmassstäbe an eine Lehre oder Schulbildung an dich gesetzt wie an Schülerinnen und Schülern ohne Beeinträchtigung. 

Da du die gleichen Leistungen erbringen musst, hast du gleichzeitig einen Vorteil: du wirst mit deinem Abschluss den anderen in nichts nachstehen. 





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