15.05.20

Qualifikationsverfahren

Neuerungen im Qualifikationsverfahren 2020




Verordnung für Qualifikationsverfahren

In der Schweiz hat der Bundesrat im April 2020 eine Verordnung für eine schweizweit abgestimmte Durchführung des Qualifikationsverfahrens (Lehrabschlussprüfungen) beschlossen.

Schulnoten

Laut dieser Verordnung wird für den schulischen Teil ganz auf die Prüfung verzichtet.

Für die Abschlussnoten in Allgemeinbildung und Berufskunde zählen die Semesternoten bis und mit erstes Semester 2019/2020.

Praktische Prüfung

Für den praktischen Teil (praktische Prüfung) haben die zuständigen Organisationen der Arbeit (OdA) pro Beruf eine von drei Varianten gewählt:
  • Variante 1:
    Eine individuelle praktische Arbeit wird im Lehrbetrieb durchgeführt
  • Variante 2:
    Eine vorgegebene praktische Arbeit wird zentral organisiert.
  • Variante 3:
    Hier erfolgt eine Beurteilung durch den Lehrbetrieb anhand eines Bewertungsrasters. Dieses wird von den Prüfungsorganisationen abgegeben.
    Anstelle einer Abschlussprüfung bewertet die verantwortliche Ausbildungsperson die Leistung des/der Lernenden in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit und anhand der definierten Leistungsziele nach Bildungsplan.
    Sie versucht einen umfassenden Rückblick über die gesamte Ausbildungszeit. Bildungsberichte, Rückmeldung aus den überbetrieblichen Kursen, Kompetenznachweise und Arbeits- und Lernsituationen fliessen in diesen Rückblick ein. 
Notenausweis

Unabhängig von der Variante erhalten alle Lernenden einen Notenausweis.
Bestehen sie das Qualifikationsverfahren, erhalten sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder das eidgenössische Berufsattest per Post zugestellt.
Der Lehrbetrieb erhält eine Kopie des Notenausweises.

Erfahre mehr über die Änderungen beim Qualifikationsverfahren 2020

Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite www.berufsbildung.ch:

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