15.03.22

Rekrutenschule, Militärdienst, Zivildienst während oder nach der Berufslehre

Rekrutenschule, Militärdienst oder Zivildienst während oder nach der Berufslehre




Pflicht zum Militärdienst

Grundsätzlich sind alle männlichen Schweizer Staatsangehörigen militärdienstpflichtig und müssen die Rekrutenschule absolvieren. Der Militärdienst ist also Pflicht. Dabei gilt die gesetzliche Militärdienstpflicht auch während der beruflichen Grundbildung.

Schweizerinnen dagegen können freiwillig Militärdienst leisten.


Zeitpunkt Rekrutenschule

Die Rekrutenschule fällt in den Zeitpunkt, an dem die (erste) berufliche Grundbildung abgeschlossen wird. Der Abschluss dieser beruflichen Erstausbildung hat dabei Vorrang vor der militärischen Ausbildung. 

Lehrabgänger:innen müssen damit rechnen, dass sie vor Beginn der Rekrutenschule (RS) keine Stelle finden, um die Zeit zwischen bestandenem Abschlussprüfung und Rekrutenschule zu überbrücken. 


Rekrutenschule

Der Beginn der Rekrutenschule wird während der Rekrutierung (Aushebung für Militärdienst) festgelegt.

Die Rekrutenschule kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. 

Die Rekrutenschule dauert 18 Wochen (mit wenigen Ausnahmen) und in der Regel von

  • Januar bis Mai: Kalenderwochen 3 bis 20
  • Juni bis Oktober: Kalenderwochen 26 bis 43

Der Abschluss der beruflichen Grundbildung erfolgt spätestens in der Kalenderwoche 25.

Rekrutenschule nach Abschluss der Berufslehre

Im Normalfall schliesst sich die Rekrutenschule an den Abschluss der Berufslehre an. 

  • Befindet sich die lernende Person im letzten Lehrjahr, kann die Rekrutenschule, welche nach Abschluss der Berufslehre beginnt, nicht verschoben werden.
  • Die Lehrverträge sind mehrheitlich auf Ende Juli / Mitte August terminiert. Dies bedingt Flexibilität aufseiten der Armee und aufseiten der Lehrbetriebe – zugunsten der Lernenden.
  • Sofern die lernende Person das Qualifikationsverfahren abgeschlossen hat, kann sie vor Abschluss der beruflichen Grundbildung in die Rekrutenschule einrücken. Die Lehrbetriebe können unterstützen, indem sie ihre Lernenden so freistellen, dass diese ihre militärische Grundausbildung in der Kalenderwoche 26 beginnen können.

Rekrutenschule während fortlaufender Berufslehre

Wer vor oder zu Beginn der Rekrutenschule erfährt, dass er/sie eine oder mehrere Prüfungen nicht bestanden hat, kann einen Antrag auf Verschiebung oder Unterbrechung des Militärdienstes stellen, um die Lehrabschluss- bzw. Maturaprüfungen zu wiederholen.

Die berufliche Grundbildung und die Rekrutenschule können sich zeitlich überschneiden:
Dabei sind folgende Varianten möglich:
  • Qualifikationsverfahren bestanden, vertragliche Lehrzeit noch nicht beendet:
    Sofern die lernende Person das Qualifikationsverfahren abgeschlossen hat, kann sie vor Abschluss der beruflichen Grundbildung in die RS einrücken. Die restliche, vertraglich vereinbarte Lehrzeit muss nicht nachgeholt werden.
  • Abschlussprüfung Berufslehre während der Rekrutenschule:
    Lernende werden für die Teilnahme an Abschlussprüfungen wie auch an offiziellen Lehrabschlussfeiern von der Rekrutenschule beurlaubt.
  • Qualifikationsverfahren nicht bestanden (WK-Modell):
    Eine lernende Person tritt die RS an, hat die Abschlussprüfung aber nicht bestanden.
    • Ist es möglich, das Qualifikationsverfahren ohne Besuch des Berufsfachschulunterrichts ein Jahr später zu wiederholen, kann die lernende Person die RS antreten.
    • Muss die lernende Person die Berufsfachschule weiterhin besuchen, kann sie die begonnene RS abbrechen und nach der Wiederholungsprüfung erneut starten. 
  • Lehrabschlussprüfung nicht bestanden (Durchdiener-Modell):
    Beginnt eine lernende Person die Rekrutenschule im Durchdiener-Modell (Dauer: zehn Monate) und hat sie die Abschlussprüfung aber nicht bestanden, muss sie sich, um an der Prüfung des folgenden Jahres teilzunehmen, bis Ende September bei der zuständigen Fachstelle Qualifikationsverfahren melden (Sitz des Lehrbetriebs ist massgebend).


Zivildienst

Eine Option zum Militärdienst ist der Zivildienst. Nach Zivildienstgesetz muss aber 1,5-mal so lange Zivildienst wie Militärdienst geleistet werden.

Die Dauer des zivilen Ersatzdienstes beträgt also das 1,5-Fache der üblichen militärischen Dienstpflicht.

Gleich wie beim Militärdienst besteht auch beim Zivildienst eine Pflicht zur Dienstleistung. Im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Berufslehre müssen die Einsätze deshalb mit der Ausbildung koordiniert werden. 

Lernende Personen, welche aus bestimmten Gründen keinen Militärdienst leisten können, müssen ein Gesuch für einen zivilen Ersatzdienst stellen.


Weitere Informationen und Quellennachweis:

BEROF.ch 

BERUFSBILDUNG.ch

ZIVI.ADMIN.ch

PROJUVENTUTE.ch

VBAO.ch 



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