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15.06.19

Zwischenzeugnisse während der Lehrzeit

Zwischenzeugnis während der Lehrzeit





Anspruch auf ein Zwischenzeugnis


Eigentlich hast du während deiner Lehre genügend zu tun. Ausbildung im Lehrbetrieb, überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule lasten dich aus. Und genügend Zeit für Freizeitbeschäftigungen solltest du auch noch haben.
Ein Zwischenzeugnis ist nun wirklich nicht vorrangig.

Wieso kannst du trotzdem in die Lage geraten, ein Zwischenzeugnis vom Lehrbetrieb einfordern zu müssen?


Lehrabbruch / Lehrstellenwechsel

Nun, nicht bei allen Lernenden läuft die Lehre so rund. Andere wiederum gefällt der Lehrberuf nun doch nicht so, wie ursprünglich gedacht.

Droht ein vorzeitiger Lehrabbruch, musst du dich nach einem neuen Ausbildungsplatz umschauen.

Ein neuer Lehrbetrieb schaut bei einem Lehrabbrecher genauer hin. Er möchte genau wissen, wie er sich im alten Lehrbetrieb angestellt hat und wieso es zum Lehrabbruch gekommen ist.

Ein Zwischenzeugnis, ausgestellt vom alten Lehrbetrieb, gibt dem neuen Lehrbetrieb Einblick in die vergangenen Lehrzeitraum im alten Ausbildungsbetrieb.
Es beschreibt,
  • welche Arbeitstätigkeiten und Aufgaben der Lehrabbrecher in der bisherigen Lehrzeit bewältigt hat, 
  • seine bisherigen Leistungen und 
  • sein Verhalten.
Falls du deine Lehre abbrechen möchtest, solltest du unbedingt und umgehend ein Zwischenzeugnis anfordern. Du hast ein Anrecht darauf, dass dir der alte Lehrbetrieb einen solchen Beleg ausstellt.

Ein Zwischenzeugnis ist ein entscheidendes Bewerbungsdokument, welches du deiner Bewerbung bei einem Lehrbetrieb beilegen kannst.


Bewerbung für Arbeitsstelle, die du nach Lehrabschluss antrittst.

Selbst wenn deine Lehrzeit reibungslos verläuft, bist möglicherweise angehalten, ein Zwischenzeugnis zu verlangen.

Wird dich der Lehrbetrieb nach der Lehre nicht weiter beschäftigen, musst du schon während der Lehrzeit eine neue Arbeitsstelle suchen und dich bewerben.

Eigentlich wäre ein Lehrabschlusszeugnis für diese Bewerbungen ideal.
Da das Lehrabschlusszeugnis  erst am Ende der Lehre, manchmal sogar erst am letzten Lehrarbeitstag ausgehändigt wird, fehlt dir ein Nachweis für deine Lehre; und darauf warten kannst du nicht.

Den fehlenden Nachweis überbrückst du beziehungsweise erbringst du mit einem Zwischenzeugnis.

Du solltest dir deshalb für die Stellensuche ein solches Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
  • Frage deinen Lehrbetrieb rechtzeitig für ein Zwischenzeugnis (das steht dir zu).
  • Mit diesem Zeugnis kannst du deine bisherige Lehrzeit in deinen Bewerbungen belegen. 
  • Du legst es deinen Bewerbungen bei. Dieses Dokument ist nämlich häufig, die einzige Referenz, mit der sich Lehrabgänger*innen bewerben können. 
In diesem Fall unterscheidet sich der Inhalt eines solchen Zwischenzeugnisses nicht bedeutsam vom Lehrabschlusszeugnis.
  • Am Ende der Lehrzeit wird das Zeugnis nur noch ergänzt. 
  • Im Lehrzeugnis wird ausdrücklich auf den erfolgreichen Lehrabschluss hingewiesen. 


Zwischenzeugnis

Grundsätzlich hast du keinen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

Ausnahmen, wo du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast, sind also ein Lehrabbruch oder die Notwendigkeit sich vor dem Lehrabschluss auf eine Arbeitsstelle zu bewerben, die an deinen Lehrabschluss anknüpft.



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