15.04.20

Berufsschule: Digitale Lehr- und Lernplattformen

Die digitale Berufsschule






Digitale Lehr- und Lernplattformen im Vormarsch

In vielen Berufsschulen Blended Learning  und E-Learning nicht mehr wegzudenken.
Im Zuge der Digitalisierung des Berufsschulunterrichts halten digitale Lehr- und Lernplattformen Einzug.


E-Learning und Blended Learning

Als E-Learning (elektronisch gestütztes Lernen) werden Lernformen bezeichnet, bei denen elektronische und digitale Medien eingesetzt werden, um


  • Lerninhalte zu präsentieren
  • Lernmaterialien zu verteilen
  • die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Schülern zu unterstützen.


Gleichwertige Begriffe dafür sind multimediales Lernen, computer-, webgestütztes Lernen, Online-Lernen.

Bei Blended Learning (integriertes Lernen) wechseln sich Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning-Einheiten ab.
Mit Hilfe des E-Learnings können Lerninhalte ortsunabhängig (also auch ausserhalb der Schule) und nach eigener Lerngeschwindigkeit durch- und nachgearbeitet werden.


Digitale Lehr- und Lernplattformen

Jetzt gehen Berufsfachschulen noch einen digitalen Schritt weiter: Das Zauberwort heisst digitale Lehr- und Lernplattformen.

Solche Plattformen ermöglichen es Lehrpersonen, aus der Ferne per Videokonferenz zu unterrichten, Berufschülern zu chatten und Lern- und Prüfungsunterlagen zu teilen, zu verteilen und einzusammeln.

Berufsschulen nutzen dafür entweder eine eigene Softwarelösung oder beispielsweise Microsoft Teams.
Solche Softwareapplikationen erlauben, Videokonferenzen zu schalten, Dokumente, Arbeitsblätter und Aufgaben zu verteilen und Unterrichtsdokumente zum Herunterladen bereitzustellen. Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler können die Dateien herunterladen und bearbeiten (Textstellen hervorheben, Notizen hinzufügen) und erledigte Aufgabendokumente für die Korrektur auch wieder hochladen. Die Berufsschüler können auch gemeinsam an Dokumenten arbeiten.

Ein nützliches Merkmal bietet Microsoft Teams mit dem Whiteboard, einer digitalen Wandtafel. Der von der Lehrpersonen erfasste Inhalt auf der Wandtafel wird automatisch abgespeichert).
Um die Umgebung nutzen zu können, ist eine Registration/Login erforderlich. Alles weitere weiss die Berufsschullehrperson.

Weitere Informationen zu Microsoft Teams.



15.03.20

Kurzarbeit und Lehre

Keine Kurzarbeitsentschädigung für Lernende





Schlechte wirtschaftliche Lage: Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung 

In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten brechen Aufträge schnell mal weg. Unternehmen geraten ins Strudeln. Sie kämpfen um ihr wirtschaftliches Überleben, da Einnahmen ausbleiben. Einige gehen sogar pleite.

Um nicht Mitarbeitende entlassen zu müssen, können Unternehmen - unter bestimmten Bedingungen - Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung stellen.

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und Arbeitsplätze erhalten. 
  • Der Arbeitgeber spart damit die Kosten. Er muss bei besserer Auftragslage nicht neue Mitarbeitende einarbeiten und betriebliches Wissen wieder aufbauen. 
  • Er kann ausserdem kurzfristig auf seine Arbeitskräfte zurückgreifen. 
Die wirtschaftliche Not darf nicht Schuld des Unternehmens sein, sonst entfällt dieser Anspruch.


Kurzarbeit

Kurzarbeit liegt vor, wenn
  • das Unternehmen vorübergehend die Arbeitszeit der Mitarbeitenden reduziert oder den Betrieb ganz einstellt und
  • es gleichzeitig in nicht von ihm zu verantwortende wirtschaftliche Not gerät und
  • der Arbeitsausfall mehr als 10 Prozent beträgt.
Die Massnahme gilt als Instrument in Krisenzeiten, um Arbeitsplätze zu erhalten.


Hast du als Lehrling Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nur für Arbeitnehmer, die in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis sind, Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. 

In einer Berufslehre bist du in einem ungekündigten, jedoch zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis. Daher haben Lernende keinen Anspruch auf diese Entschädigung. Ausserdem hat das Lehrverhältnis ausschliesslich Ausbildungscharakter.

Im besten Fall sorgt der Arbeitgeber dafür, dass 
  • seine Lernenden ihre Ausbildung gemäss Lehrplan einhalten und weiterführen können und 
  • ihr Lohn auch unter den Umständen der Kurzarbeit zu 100 Prozent bezahlt wird.
Gehe auf deinen Ausbildungsverantwortlichen zu und erkundige dich, wie es während der Phase der Kurzarbeit mit dir in der beruflichen Grundbildung weitergeht.


Informationen zu Kurzarbeit, Antrag, Kurzarbeitsentschädigungen

15.02.20

Zumutbare Arbeiten während der Lehre

Welche Arbeitstätigkeiten sind Lernenden zumutbar?





Gebot der Berufslehre

Grundsätzlich gilt das Gebot, dass Lernende Arbeitstätigkeiten nachgehen und Arbeitsaufgaben ausführen, die dem Lehrstellenprofil, dem Berufsbildungsplan des Lehrberufs und dem Lehrjahr entsprechen.

So die Theorie.

Hilfsarbeiten, die nicht zu einer Lehre gehören

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) deckt in einer Untersuchung auf, dass Lernende in zunehmendem Masse für Arbeiten eingesetzt werden, die sonst von ungelernten Arbeitskräften erledigt würden.

Zu solchen Hilfsarbeiten zählen beispielsweise Hilfsjobs wie

  • Tee/Kaffee bringen
  • Pflanzen giessen
  • den Abfallsack in den Container werfen
  • einen Einkauf zu tätigen
  • den Druckertoner auswechseln.


Reiben sich Lernende zu Recht daran und regen sie sich berechtigt darüber auf, wenn sie solche Hilfsjob ausführen müssen? Ja und nein.

Zumutbarkeit

Lernenden kann zugemutet werden, dass sie ab und zu solche Arbeitstätigkeiten erledigen.

Der Anteil dieser Arbeiten darf aber nicht Überhand nehmen. Denn dann würde das eigentliche Ziel der Berufslehre verfehlt: Die Lehre ist dafür vorgesehen, dass Lernende während dieser Lehrzeit zu einer Fachkraft in diesem Berufsfeld heranreifen.

Eine Frage des Masses

Hilfsjobs sind also weder verboten noch darf sie ein Lernender verweigern.

Es ist eine Frage des Masses.

Jeder Ausbildungsbetrieb hat  in der Rolle als Arbeitsgeber ein Weisungsrecht und darf solche Hilfsaufgaben anordnen. Er darf es aber nicht übertreiben. Er treibt es zu weit, wenn Lernende täglich und ständig solche Arbeiten erledigen müssten.

Wie sieht es bei dir aus?

Falls du den Eindruck hast, dass du nichts lernst und häufig solche Hilfsarbeiten verrichten musst, suchst du am besten zuerst das Gespräch mit deinem Berufsausbildner.

Bringt das nichts, wendest du dich an das Berufsbildungsamt in deinem Kanton.





15.01.20

Berufslehre: Kosten-Nutzen - Verhältnis aus der Sicht von Ausbildungsunternehmen

Kosten-Nutzen -Verhältnis: Lohnt es sich, Lernende auszubilden?





Zahlt sich ein Lehrstellenangebot für Unternehmen aus?

Die Schweiz rühmt sich ihres dualen Berufsbildungssystem und der berufliche Grundbildung.

Berufliche Grundbildung bedingt Unternehmen, die Lehrstellen anbieten.

Dabei betrachtet jedes Unternehmen das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Lehrstellenangebots.
Es überlegt sich, ob sich die Ausbildung von Lernenden lohnt.

Die Kosten für eine Ausbildung unterscheiden sich zwischen Berufsbereichen und zwischen Unternehmen.

Das Angebot an Lehrstellen, welches die Nachfrage übersteigt, zeigt grundsätzlich, dass sich die Ausbildung für zwei Drittel der auszubildenden Unternehmen lohnt.

Für ein Drittel der Unternehmen geht die Rechnung nicht auf. Doch obschon die Kosten den Nutzen übersteigen, bilden sie trotzdem Lernende aus.

Wieso?


Kosten und Nutzen während der Lehre

Jeder Lernende verursacht während seiner Lehrzeit Kosten. Dazu zählen Lehrlingslohn, zeitliche Aufwendungen des Berufsbildners (Personalkosten), Materialkosten, Aufwendungen für Berufsfachschule, Übungen während der Arbeitszeit.

Umgekehrt bringt er mit seinen Arbeitsleistungen, d.h. seiner Arbeitskraft dem Unternehmen einen Nutzen.
  • Einerseits übt er Tätigkeiten aus, die sonst ungelernte Arbeitskräfte verrichten würden (Vorsicht: der Anteil dieser Tätigkeit muss klein gehalten werden, da ein Lehrverhältnis nicht darauf ausgerichtet ist!); 
  • andererseits führt er während der Lehrzeit immer mehr Arbeitstätigkeiten aus, die ein ausgebildete Fachkraft erledigt. 
Je mehr ein Lernender solche fachkraftbezogenen Tätigkeiten ausübt, umso produktiver wird er für den Ausbildungsbetrieb.

Übersteigt dieser Nutzen die Kosten, so gewinnt der Lehrbetrieb mit der Lehrlingsausbildung. Der Lernende bringt dem Unternehmen also mehr, als er kostet.

So viel verdienen Firmen an ihren Lehrlingen: www.tagesanzeiger.ch).



Eine solche Kosten-Nutzen-Abwägung greift allerdings zu kurz.
Es gibt nämlich auch Ausbildungsbetriebe, die aus dem Lehrverhältnis keinen Gewinn (aus Kosten-Nutzen-Sicht) erzielen und trotzdem Lernende ausbilden, z.B. im Bereich Informatik und Gastronomie.


Kosten und Nutzen unter Einbezug der Zeit nach der Berufslehre

Nicht in jedem Lehrberuf können Lernende in kurzer Zeit schon Tätigkeiten von ausgebildeten Berufstätigen übernehmen.

In einigen Berufsbranchen können Lernende zu Beginn noch nicht so viel einbringen. So zahlen die Lehrbetriebe während der Ausbildung mehr als sie an verrechenbarer Arbeitsleistung zurückbekommen.

Erst später können sie von den ausbildungsintensiven Lehrverhältnissen und hohen Ausbildungskosten profitieren.

Da sich die Lehrlingsausbildung also erst später auszahlen, ist sie für sie eine Investition in die Zukunft.
  • Sie rechnen damit, ihre Lernenden später im Unternehmen weiter zu beschäftigen. 
  • Diese Unternehmen versuchen, ihre Lehrabgänger vorzeitig an das Unternehmen zu binden.

Ausbildungsunternehmen und Nichtausbildungsunternehmen

Abgesehen von ein paar Berufszweigen und abhängig vom Unternehmen weisen Ausbildungsunternehmen also einen positiven Nettonutzen aus. Sie verdienen also an Lehrverhältnissen.

Investieren sie allerdings während dem Lehrverhältnis mehr als in der Lehrzeit zurück fliesst, zahlt sich diese Investition für sie bestenfalls erst nach dem Lehrverhältnis aus.
  • Mit der Ausbildung von Lernenden haben sie den Weg geebnet, ihre Arbeitsstellen aus den eigenen Reihen zu besetzen. 
  • Das erspart ihnen Aufwand, nach geeigneten Kandidaten ausserhalb des Unternehmens suchen zu müssen. 
  • Die eingesparten Personalrekrutierungskosten machen die Kosten (Nettokosten) der Ausbildung mehr als wett.
Gerade diese Ausbildungsunternehmen sollten sich aber in Acht nehmen vor Nichtausbildungsunternehmen.
  • Diese Unternehmen setzen sich auf die Lauer und versuchen, Lehrabgänger ab- beziehungsweise anzuwerben. 
  • Sie können bestens ausgebildete Mitarbeiter anheuern, ohne, dass sie sich um deren Ausbildung kümmern mussten.

Kosten-Nutzen Erhebung (OBS EHB): Studie

Das Observatorium für die Berufsbildung des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (OBS EHB) zeigt, in seiner Kosten-Nutzen-Erhebung auf, dass es sich für die meisten Lehrbetriebe lohnt, selbst Fachkräfte auszubilden, statt diese extern zu rekrutieren.
https://www.ehb.swiss/sites/default/files/obs_ehb_bericht_kosten-nutzen.pdf








15.12.19

Online Bewerbungen: E-Mail, Online-Bewerbungsformular

Online Bewerbungen im Vormarsch






Wie bewirbst du dich bei einem Unternehmen für eine Schnupperlehre oder eine Lehrstelle?

Normalerweise geben Unternehmen an, wie du dich bewerben solltest.

Bei einer Papierbewerbung versendest du deine Bewerbungsdokumente mit einem Briefcouvert.

Halt, mit einer Papierbewerbung bewerben, ist das nicht längst Vergangenheit?

Ja richtig, denn die meisten Unternehmen erwarten von dir, dass du dich per E-Mail oder mittels Online-Bewerbungsformular bewirbst.


E-Mail Bewerbung

Bei einer E-Mail-Bewerbung schickst du deine Bewerbungsunterlagen via Mail als Dateianhang.
Dazu zählen Dokumente wie Bewerbungsschreiben (Motivationsschreiben), Lebenslauf, Zeugnisse. Sie sind Bestandteil des Bewerbungsdossiers.

Bei einer E-Mail-Bewerbung gelten die gleichen Anforderungen wie an eine Papierbewerbung.

  • Die Inhalte müssen fehlerfrei und vollständig sein (achte darauf, dass du keine Dokument vergisst).
  • Am besten fasst du alle Dokumente in ein einziges .pdf-Dokument zusammen.
  • Verwende für die Bewerbung eine eindeutige Mailadresse wie beispielsweise vorname.nachname@domain.ch.
  • Lass deine Eltern, Bekannte oder Lehrperson  dein Bewerbungsdossier nach Fehlern korrigieren, die du übersehen hast.  Sie helfen dir auch, deine Sätze zu formulieren.


Online Bewerbung Online-Bewerbungsformular

Gerade grössere Unternehmen erhalten so viele Bewerbungen auf eine Lehrstelle, dass sie die Bewerbungsflut ohne Software nicht bewältigen können.

Mit Hilfe der Softwareanwendung werden Bewerbungsdaten gespeichert, eingegangene Bewerbungen verwaltet und im Unternehmen an die für die Lehrstelle verantwortlichen Mitarbeitenden verteilt und bewertet.

Deine Bewerbungsdaten fliessen also direkt in das Bewerbungsmanagement-System ein.

Wie läuft das ab?

Bist du beispielweise im Lernendenbereich der Unternehmenswebseite und lässt dir ein Lehrstelleninserat anzeigen, findest du einen Bewerbungslink. Klickst du auf diesen Verweis, öffnet sich ein Online-Formular. Es hat Datenfelder wie du es von einem Kontaktformular vielleicht schon kennst.

Diese Datenfelder sind in Bereiche geordnet (z.B. Datenfelder zu deiner Person; Lebenslauf).

  • Fülle alle erforderlichen Datenfelder fehlerfrei aus. 
  • Lade Dokumente wie z.B. Schulzeugnisse, Nachweis Eignungstest als .pdf-Dokumente hoch.
  • Prüfe deine Eingabe und sende die Daten ab, wenn du alle Daten eingegeben hast. Dazu klickst du auf die Schaltfläche Senden/Absenden.
  • Du erhältst umgehend eine Bestätigung, dass das Unternehmen deine Bewerbungsdaten erhalten hat.

Was eine Bewerbungsmanagement-Software genau ist, erfährst du hier.




15.11.19

Der ideale Lehrbetrieb

Der ideale Lehrbetrieb






Schnupperlehre und Lehrbetrieb

In der Schule wird Schüler*innen eingetrichtert, unbedingt eine Schnupperlehre im Lehrbetrieb zu absolvieren.

Eine Schnupperlehre ist nie verkehrt. Du tauchst in den Arbeitsalltag ein. So gelingt dir besser, abzuschätzen, ob dir der Beruf und der Lehrbetrieb zusagen.

Umgekehrt, lernt dich der Lehrbetrieb besser kennen.

Beide Seiten versuchen sich natürlich von der besten Seite zu zeigen. Sie sollten es jedoch nicht allzu fest übertreiben.


Falsche Hoffnungen und Versprechungen

Machen sich Schüler*in beziehungsweise Lehrbetrieb nämlich einander etwas vor, kündigen sich dunkle Wolken, die das Verhältnis eintrüben, schon an.

Das Desaster tritt während der Lehrzeit unvermeidlich zu tage. Enttäuschungen und sogar Lehrabbrüche sind die Folge.

  • Enttäuschte Schüler*innen beziehungsweise Lernende von der Schnupperlehre und/oder vom Lehrbetrieb bemängeln, dass der Ausbildungsbetrieb keine realistisches Bild vom Lehrberuf und dem Lehrbetrieb vermittelt hat. 
  • Wenn Lehrbetriebe falsche Tatsachen vorgaukeln, bemerken Lernende diese Mängel verständlicherweise leider erst, nachdem sie die Lehre angetreten haben.
  • Umgekehrt beklagen sich Lehrbetriebe (Lehrmeister) darüber, dass die Schüler*innen sich nicht den Anforderungen entsprechend verhalten.
  • Sie bemängeln, dass Lernende schnell überfordert sind, sich zu wenig anstrengen, sich vom Smartphone ablenken lassen und keine Lust an der Arbeit zeigen, unpünktlich sind, der Durchhaltewillen gering ist oder die Disziplin fehlt.


Abhilfe

So weit muss es nicht kommen, wenn Schüler*innen, Lernende und Lehrbetrieb sich auf Augenhöhe und ehrlich austauschen.

Erwartungen, welche zu erfüllen sind und Vorstellungen, die gehegt werden, sollten im Vorfeld der Schnupperlehre oder Lehre klar und deutlich angesprochen werden.

  • Als Schüler*in solltest du den Lehrbetriebe direkt auf den Puls fühlen. Das Zauberwort heisst Fragen stellen. 
  • Du solltest dich natürlich an die Gepflogenheiten und Vorgaben des Lehrbetriebs halten und dich entsprechend verhalten.
  • Von Lehrbetrieben kann erwartet werden, dass sie dir keine falschen Versprechungen machen und dir die Erwartungen, Vorgaben und Richtlinien verständlich und deutlich machen.
  • Lehrbetriebe sollten schon während der Schnupperlehre oder beim Bewerbungsgespräch aufzeigen, welche Anforderungen an Lernende gestellt werden.


Wie erkennst du den idealen Lehrbetrieb?

Bei einem Lehrberuf zählt nicht nur der Lohn. Was nützt dir der Lohn, wenn dir der Beruf nicht gefällt oder du mit dem Berufsbildungsverantwortlichen nicht klar kommst?

Die Hauptpunkte, worauf es bei der Wahl des Lehrbetriebs ankommt, sind auf der Webseite www.bewerbungsablauf.ch aufgezählt.

Schaue beispielsweise darauf, dass
  • der Lehrbetrieb klare Ausbildungsvorgaben macht
  • dich während der Lehre fördert (frage bei älteren Lernenden des Lehrbetriebs nach, ob dies erfüllt ist).
  • du eine feste Ansprechsperson während der Lehrzeit hast
  • du anständig behandelt wirst
  • er dir lehrjahrsgerechte Aufgaben überträgt
  • dich auch für die Berufsfachschule und den Prüfungen unterstützt




15.10.19

Die Rolle der Schule bei der Berufswahl

Berufsorientierung und Berufswahlunterricht in der Schule 






Bist du bei der Berufswahl und Lehrstellensuche auf dich alleine gestellt? Nein.

Sich als Schüler*in in der Fülle an Lehrberufen zurecht zu finden, sich zwischen Lehrberufen zu entscheiden, ist nicht leicht.

Bei der Berufsorientierung und Berufswahl spielen deine Eltern oder Bezugspersonen aus deinem Umfeld eine überragende Rolle.

  • Sie unterstützen dich beispielsweise bei der Suche nach einer Schnupperlehre oder 
  • korrigieren dein Bewerbungsschreiben für eine Lehrstelle
Du darfst allerdings nicht vergessen, dass die Ausbildungszeit deiner Eltern schon ein paar Jahre zurückliegt. Häufig sind sie nicht auf dem neusten Wissenstand.

Hier springt deine Schule, d.h. deine Lehrerin oder dein Lehrer ein.


Welche Aufgabe kommt der Schule zu?

Auch die Schule bereitet dich auf das Lehrberufsleben vor. 

Im Unterricht wird der Berufsorientierung und der Berufswahl Platz eingeräumt. 
Du durchläufst alle Bereiche, die dir während Phase Schnupperlehre / Lehrstellenbewerbung begegnen. 
  • Du lernst, welches Berufsfelder und Berufe es überhaupt gibt. 
  • Du verschaffst dir einen Überblick über die Berufe.
  • Du bestimmst deine Ausgangslage und lernst deine Interessensgebiete und Stärke besser kennen.
  • Du erhältst von der Lehrerin, dem Lehrer Tipps zur Berufswahl
  • Du erfährst, was es mit einer Schnupperlehre auf sich hat und wo du anklopfen könntest
  • Du übst Bewerbungsschreiben und einen Lebenslauf zu schreiben (beides benötigst du für Bewerbungen für Schnupperlehren und Lehrstellen)
  • Du erfährst, worauf es bei einer Lehrstellenbewerbung ankommt und wie du vorgehen solltest
  • Du spielst in der Schulklasse ein Bewerbungsgespräch durch
  • Du machst dich auf die Suche, den passenden Lehrberuf zu finden

In der Regel gehst du mit deiner Klasse mit deiner Lehrperson zusätzlich an eine Ausbildungs- und Berufsbildungsmesse. Hier erfährst du die Lehrberufe aus erster Hand. 


Vieles hängt von der Schule und der Lehrperson ab

Eine Befragung von YOUSTY (www.yousty.ch, 2019) hat ergeben, die meisten Lernenden, den richtigen Lehrberuf gewählt haben und wieder eine Lehre machen würden.

Sie hat aber auch ergeben, dass einige Lernenden finden, ihre damaligen Lehrer*innen hätte zu wenig gut auf die Lehre vorbereitet. 

Das liegt darin begründet, 
  • dass einige Lehrpersonen sich nicht so genau auskennen, welche Anforderungen eine Lehrstelle und die Berufsfachschule an angehende Lernenden stellen. Das hängt auch damit zusammen, dass die wenigsten Lehrpersonen zuvor eine Lehre gemacht haben. 
  • dass eine Schule immer einen Spagat leisten muss: Einerseits muss es dir in den einzelnen Fächern Schulstoff vermitteln, andererseits muss noch genügend Zeit sein, dich auf eine Berufslehre vorzubereiten. Das ist für Lehrer nicht immer einfach.

Du kannst dich glücklich schätzen, wenn du eine Lehrperson für deine Schulklasse hast, die sich auskennt und sich für die Schüler*innen einsetzt. 





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