Jugendliche mit Einschränkungen - Nachteilsausgleich in der Lehre und in der Mittelschule
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen haben die gleichen Rechte auf eine berufliche Grundbildung oder Mittelschule wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch.
Erfüllen sie grundsätzlich die Voraussetzungen für die entsprechende Berufslehre oder Schule, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.
- Der durch die Beeinträchtigung, d.h. Einschränkung entstehende Nachteil soll damit abgemildert oder aufgewogen werden.
- Somit verschafft ein Nachteilsausgleich auch diesen Jugendlichen einen Zugang für eine Berufslehre oder Schule ihrer Wahl.
- An den Lernzielen während der Ausbildung, einer Noten- oder Fächerdispensation oder den Prüfungsinhalten dagegen ändert sich gar nichts.
Beispiele von Beeinträchtigungen
- Sprachbehinderung
- Körperbehinderung
- Hörbehinderung
- Sehbehinderung
- Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
- Lese- und Rechtschreibestörung (LRS)
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
Situationsabhängigkeit
Je nach Einschränkung werden
- Zeitgutschriften gewährt,
- Lernmedien angepasst,
- zusätzliche Hilfsmittele (z.B. Computer, Laptop) erlaubt oder
- räumliche und bauliche Anpassungen vorgenommen.
Keine Abstriche betreffend Leistungsniveau
Das in der Ausbildung geforderte Leistungsniveau gilt für alle Lernenden gleichermassen - unabhängig ob mit oder ohne Beeinträchtigung.
- Nicht zulässig sind eine Veränderung der Lernziele, eine Noten- oder Fächerdispensation oder eine inhaltliche Anpassung der Prüfungen.
- Möglich sind allerdings Anpassungen der Prüfungsform. So kann die Prüfungszeit verlängert werden oder schriftliche Prüfungen durch mündliche Prüfungen geleistet werden.
Nachteilsausgleich nicht gerecht werden können, solltest du deine Berufswahl überdenken und neu ausrichten.
Achte also schon während der Berufs- oder Schulwahl, ob du den Ausbildungszielen des Lehrberufs oder der Schule mit deinen Leistungsvoraussetzungen genügen kannst.
Anspruchsberechtigung und Antrag auf Nachteilsausgleich
- Gutachten, welche in der Volkschulzeit erstellt wurden, haben für die Lehre oder die Mittelschule keine Gültigkeit.
- Es muss in jedem Fall ein neues Gutachten für die Berufslehre oder Mittelschule erstellt werden.
Jeder Nachteilsausgleich wird begründet und in einer schriftlichen Vereinbarung oder Verfügung festgehalten.
Gesuchsschwerpunkt
Für jeden Lernort muss ein separates Gesuch gestellt werden.
Bei den Gymnasien und den Fachmittelschulen kann der Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung, den eigentlichen Bildungsgang und die Abschlussprüfungen beantragt werden.
Auch hier ist für jeden Bereich ein separates Gesuch erforderlich.
Informationen
Darüber hinaus informieren die Berufsfachschulen zu Beginn der Ausbildung die Lernenden über die Optionen eines Nachteilsausgleichs.
Bei den Mittelschulen und den Berufsfachschulen gibt es eine verantwortliche Ansprechperson, die dir als Schülerin, als Schüler und deinen Eltern weiterhilft.