15.07.20

Noch freie Lehrstellen zu Lehrbeginn

Noch freie Lehrstellen zu Lehrbeginn: Direkteinstieg






Offene Lehrstellen


Auf den nächsten Lehrbeginn gibt es noch offene Lehrstellen, so eine Medienmitteilung des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI).

Verschiedene Kantone organisieren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft «Last Minute Lehrstellenbörsen» oder ermöglichen Lehrvertragsunterzeichnungen bis im Herbst. 

Von diesen Chancen können nicht nur Jugendliche auf Lehrstellensuche profitieren, sondern auch solche, die bereits eine Zwischenlösung (berufsvorbereitendes Schuljahr) gefunden haben und sich kurzfristig umorientieren möchten. 


Direkteinstieg während des berufsvorbereitenden Schuljahrs

Wer sich schon für das berufsvorbereitende Schuljahr angemeldet hat, wird sich in den ersten 3 Schulwochen mit der Berufswahl auseinandersetzen.
 
Wusstest du, dass du zu diesem Zeitpunkt immer noch direkt in einen Lehrberuf einsteigen kannst? In diesem Jahr können Lehrverträge nämlich ausnahmsweise bis Oktober abgeschlossen werden. 
  • Mit einem Direkteinstieg steigst du direkt in eine Ausbildung in einem Lehrberuf. 
  • Bei einem Direkteinstieg helfen dir die Klassenlehrperson in enger Zusammenarbeit mit den Berufsberatenden der kantonalen Laufbahn- und Berufsberatungsstelle, einen Lehrstellenplatz anzubahnen.
    Sie helfen bei der Suche nach einer Lehrstelle, bei Bewerbungsdokumenten und bei Bewerbungsgesprächen.
  • In einigen Kantonen werden Lehrstellenbörse eingerichtet. An diesen Anlässen in der 3. Schulwoche des berufvorbereitenden Jahres können sich zukünftige Lernende und Ausbildungsverantwortliche kennen lernen. Lehrbetriebe mit offenen Lehrstellen präsentieren an den Ständen ihre Lehrstellenangebote. Auch die Eltern können teilnehmen. Als Schüler*in kannst du dich direkt bewerben. 

Selbst wenn du dich für ein berufsvorbereitendes Schuljahr nach Schulabschluss entschieden hast, kannst du also noch zu einer Lehrstelle wechseln.

Vielleicht ist dieser Schritt mit einer Lehrstelle in einem anderen Berufsfeld verbunden, das vielleicht nicht zuoberst auf deiner Liste gestanden hat. Das sollte dich nicht davon abhalten, eine Lehrstelle noch in diesem Jahr anzutreten. 

Wieso? Die Lehrstellensituation im nächsten Jahr ist ungewiss. Ausserdem werden nächstes Jahr neue Schulabgänger*innen um die Lehrstellen buhlen.



15.06.20

Schwierigere Lehrstellensuche

Schwierigere Lehrstellensuche für Schüler*innen mit schlechteren Schulnoten



Herausforderungen für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler

Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die damit verbunden Unsicherheiten wirken sich auf die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze aus.

Die Zahl der angeboten Lehrstellen bricht in manchen Berufszweigen ein. Eine Entspannung ist erst später wieder in Sicht, wenn überhaupt. Gemäss dem Studienautor der Lehrstellenstudie, Stefan Wolter der Universität Bern, könnten in den nächsten 5 Jahren insgesamt 15'000 Ausbildungsplätze (EFZ, EBA) verloren gehen. 

Dieser Einbruch fällt in eine Zeit, in der die Anzahl Schulabgängerinnen und Schulabgänger wieder steigt.

Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler mit schlechteren Schulnoten haben das Nachsehen. Für sie wird es schwierig eine Lehrstelle zu finden. Sie bleiben oftmals auf der Strecke.

Ein holpriger Weg steht bevor

Für Schülerinnen und Schülern mit schulischen Unzulänglichkeiten kann die Lehrstellensuche zu einem Kraftakt werden, mit ungewissem Ausgang.

Die meisten Unternehmen suchen nach den besten Schülerinnen und Schülern, die auch im Eignungstest bestens abgeschlossen haben (dabei vergessen sie mitunter, dass leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler nicht unbedingt schlechtere Lernende sein müssen). 

Fallen deine Schulnoten nicht so toll aus und hast du beim Grundlagentest nicht so gut abgeschnitten, musst du dich auf eine Durststrecke einstellen. 
Die Lehrstellensuche kann sich hinziehen. Du musst damit rechnen, dass du viele Bewerbungsabsagen erhältst. 

Gegenkurs geben

Deine Chancen, eine Lehrstelle zu ergattern, müssen trotzdem nicht schlecht sein. 
  • Du solltest dich nicht auf einen einzigen Beruf versteifen. Du solltest auch Berufe in Betracht ziehen, die bei dir nicht an erster Stelle gestanden sind.
  • In manchen Branchen und Berufsfeldern sind noch Lehrstellen frei. 
  • Nutze den Trend, dass es immer mehr unbesetzte Lehrstellen kurz vor Schuljahresende gibt, für dich aus.
  • Vielleicht überzeugst du mit handwerklichen Geschick und schaffst es, den Lehrbetrieb mit deiner Person und Persönlichkeit, für dich zu gewinnen (kluge Ausbildungsunternehmen wissen, dass du dich während der Lehre noch weiterentwickeln wirst; schon mancher Lehrling konnte seine schulischen Leistungen verbessern).
  • Wenn du schon in der Schnupperlehre gezeigt hast, was in dir steckt, steigerst du deine Chancen auf einen Lehrstellenplatz. 
  • Punkte mit besten Referenzen.
  • Frage in deinem Bekanntenkreis (z.B. im Sportklub) nach offenen Lehrstellen oder die/der deinen von dir angestrebten Lehrberuf schon ausübt.

In jedem Fall darfst du nicht den Kopf hängen lassen, wenn es mit der Lehrstellensuche nicht auf Anhieb klappt. 

Zwischenjahr

Solltest du einsehen müssen, dass eine Lehrstellensuche aussichtlos ist, solltest du dich nach einem Brückenangebot (10. Schuljahr, berufsvorbereitendes Schuljahr) oder einer Zwischenlösung (Sprach-/Austauschjahr) umschauen.

Während dieses Zwischenjahres solltest du dich schon wieder mit der Lehrstellensuche beschäftigen. 

Denke jedoch daran, dass du dich im nächsten Jahr mit den dann neuen Schulabgänger*innen messen musst.
Daher ist es gar nicht schlecht, wenn du dich direkt nach Schulabschluss nach alternativen Lehrberufen umschaust und dich darauf bewirbst.

Merke dir

Du darfst bei der Lehrstellensuche in keinem Fall eine falsche Zurückhaltung zeigen. 
Selbst schlechtere Schulnoten sind kein Grund, an dir zu zweifeln!  Schulnoten sind nur ein Teil, der deine Person ausmacht. Du bist viel mehr als die Schulnoten es widerspiegeln können. 

Du wirst dich während der Lehre weiter entwickeln. Vorbildliche Ausbildungsbetriebe berücksichtigen dies bei der Auswahl ihrer Lernenden.





15.05.20

Qualifikationsverfahren

Neuerungen im Qualifikationsverfahren 2020




Verordnung für Qualifikationsverfahren

In der Schweiz hat der Bundesrat im April 2020 eine Verordnung für eine schweizweit abgestimmte Durchführung des Qualifikationsverfahrens (Lehrabschlussprüfungen) beschlossen.

Schulnoten

Laut dieser Verordnung wird für den schulischen Teil ganz auf die Prüfung verzichtet.

Für die Abschlussnoten in Allgemeinbildung und Berufskunde zählen die Semesternoten bis und mit erstes Semester 2019/2020.

Praktische Prüfung

Für den praktischen Teil (praktische Prüfung) haben die zuständigen Organisationen der Arbeit (OdA) pro Beruf eine von drei Varianten gewählt:
  • Variante 1:
    Eine individuelle praktische Arbeit wird im Lehrbetrieb durchgeführt
  • Variante 2:
    Eine vorgegebene praktische Arbeit wird zentral organisiert.
  • Variante 3:
    Hier erfolgt eine Beurteilung durch den Lehrbetrieb anhand eines Bewertungsrasters. Dieses wird von den Prüfungsorganisationen abgegeben.
    Anstelle einer Abschlussprüfung bewertet die verantwortliche Ausbildungsperson die Leistung des/der Lernenden in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit und anhand der definierten Leistungsziele nach Bildungsplan.
    Sie versucht einen umfassenden Rückblick über die gesamte Ausbildungszeit. Bildungsberichte, Rückmeldung aus den überbetrieblichen Kursen, Kompetenznachweise und Arbeits- und Lernsituationen fliessen in diesen Rückblick ein. 
Notenausweis

Unabhängig von der Variante erhalten alle Lernenden einen Notenausweis.
Bestehen sie das Qualifikationsverfahren, erhalten sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis oder das eidgenössische Berufsattest per Post zugestellt.
Der Lehrbetrieb erhält eine Kopie des Notenausweises.

Erfahre mehr über die Änderungen beim Qualifikationsverfahren 2020

Weitere Informationen dazu findest du auf der Webseite www.berufsbildung.ch:

15.04.20

Berufsschule: Digitale Lehr- und Lernplattformen

Die digitale Berufsschule






Digitale Lehr- und Lernplattformen im Vormarsch

In vielen Berufsschulen Blended Learning  und E-Learning nicht mehr wegzudenken.
Im Zuge der Digitalisierung des Berufsschulunterrichts halten digitale Lehr- und Lernplattformen Einzug.


E-Learning und Blended Learning

Als E-Learning (elektronisch gestütztes Lernen) werden Lernformen bezeichnet, bei denen elektronische und digitale Medien eingesetzt werden, um


  • Lerninhalte zu präsentieren
  • Lernmaterialien zu verteilen
  • die Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Schülern zu unterstützen.


Gleichwertige Begriffe dafür sind multimediales Lernen, computer-, webgestütztes Lernen, Online-Lernen.

Bei Blended Learning (integriertes Lernen) wechseln sich Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning-Einheiten ab.
Mit Hilfe des E-Learnings können Lerninhalte ortsunabhängig (also auch ausserhalb der Schule) und nach eigener Lerngeschwindigkeit durch- und nachgearbeitet werden.


Digitale Lehr- und Lernplattformen

Jetzt gehen Berufsfachschulen noch einen digitalen Schritt weiter: Das Zauberwort heisst digitale Lehr- und Lernplattformen.

Solche Plattformen ermöglichen es Lehrpersonen, aus der Ferne per Videokonferenz zu unterrichten, Berufschülern zu chatten und Lern- und Prüfungsunterlagen zu teilen, zu verteilen und einzusammeln.

Berufsschulen nutzen dafür entweder eine eigene Softwarelösung oder beispielsweise Microsoft Teams.
Solche Softwareapplikationen erlauben, Videokonferenzen zu schalten, Dokumente, Arbeitsblätter und Aufgaben zu verteilen und Unterrichtsdokumente zum Herunterladen bereitzustellen. Die Berufsschülerinnen und Berufsschüler können die Dateien herunterladen und bearbeiten (Textstellen hervorheben, Notizen hinzufügen) und erledigte Aufgabendokumente für die Korrektur auch wieder hochladen. Die Berufsschüler können auch gemeinsam an Dokumenten arbeiten.

Ein nützliches Merkmal bietet Microsoft Teams mit dem Whiteboard, einer digitalen Wandtafel. Der von der Lehrpersonen erfasste Inhalt auf der Wandtafel wird automatisch abgespeichert).
Um die Umgebung nutzen zu können, ist eine Registration/Login erforderlich. Alles weitere weiss die Berufsschullehrperson.

Weitere Informationen zu Microsoft Teams.



15.03.20

Kurzarbeit und Lehre

Keine Kurzarbeitsentschädigung für Lernende





Schlechte wirtschaftliche Lage: Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung 

In wirtschaftlich schwierigeren Zeiten brechen Aufträge schnell mal weg. Unternehmen geraten ins Strudeln. Sie kämpfen um ihr wirtschaftliches Überleben, da Einnahmen ausbleiben. Einige gehen sogar pleite.

Um nicht Mitarbeitende entlassen zu müssen, können Unternehmen - unter bestimmten Bedingungen - Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung stellen.

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und Arbeitsplätze erhalten. 
  • Der Arbeitgeber spart damit die Kosten. Er muss bei besserer Auftragslage nicht neue Mitarbeitende einarbeiten und betriebliches Wissen wieder aufbauen. 
  • Er kann ausserdem kurzfristig auf seine Arbeitskräfte zurückgreifen. 
Die wirtschaftliche Not darf nicht Schuld des Unternehmens sein, sonst entfällt dieser Anspruch.


Kurzarbeit

Kurzarbeit liegt vor, wenn
  • das Unternehmen vorübergehend die Arbeitszeit der Mitarbeitenden reduziert oder den Betrieb ganz einstellt und
  • es gleichzeitig in nicht von ihm zu verantwortende wirtschaftliche Not gerät und
  • der Arbeitsausfall mehr als 10 Prozent beträgt.
Die Massnahme gilt als Instrument in Krisenzeiten, um Arbeitsplätze zu erhalten.


Hast du als Lehrling Anspruch auf eine Kurzarbeitsentschädigung?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nur für Arbeitnehmer, die in einem ungekündigten und unbefristeten Arbeitsverhältnis sind, Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. 

In einer Berufslehre bist du in einem ungekündigten, jedoch zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis. Daher haben Lernende keinen Anspruch auf diese Entschädigung. Ausserdem hat das Lehrverhältnis ausschliesslich Ausbildungscharakter.

Im besten Fall sorgt der Arbeitgeber dafür, dass 
  • seine Lernenden ihre Ausbildung gemäss Lehrplan einhalten und weiterführen können und 
  • ihr Lohn auch unter den Umständen der Kurzarbeit zu 100 Prozent bezahlt wird.
Gehe auf deinen Ausbildungsverantwortlichen zu und erkundige dich, wie es während der Phase der Kurzarbeit mit dir in der beruflichen Grundbildung weitergeht.


Informationen zu Kurzarbeit, Antrag, Kurzarbeitsentschädigungen

15.02.20

Zumutbare Arbeiten während der Lehre

Welche Arbeitstätigkeiten sind Lernenden zumutbar?





Gebot der Berufslehre

Grundsätzlich gilt das Gebot, dass Lernende Arbeitstätigkeiten nachgehen und Arbeitsaufgaben ausführen, die dem Lehrstellenprofil, dem Berufsbildungsplan des Lehrberufs und dem Lehrjahr entsprechen.

So die Theorie.

Hilfsarbeiten, die nicht zu einer Lehre gehören

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) deckt in einer Untersuchung auf, dass Lernende in zunehmendem Masse für Arbeiten eingesetzt werden, die sonst von ungelernten Arbeitskräften erledigt würden.

Zu solchen Hilfsarbeiten zählen beispielsweise Hilfsjobs wie

  • Tee/Kaffee bringen
  • Pflanzen giessen
  • den Abfallsack in den Container werfen
  • einen Einkauf zu tätigen
  • den Druckertoner auswechseln.


Reiben sich Lernende zu Recht daran und regen sie sich berechtigt darüber auf, wenn sie solche Hilfsjob ausführen müssen? Ja und nein.

Zumutbarkeit

Lernenden kann zugemutet werden, dass sie ab und zu solche Arbeitstätigkeiten erledigen.

Der Anteil dieser Arbeiten darf aber nicht Überhand nehmen. Denn dann würde das eigentliche Ziel der Berufslehre verfehlt: Die Lehre ist dafür vorgesehen, dass Lernende während dieser Lehrzeit zu einer Fachkraft in diesem Berufsfeld heranreifen.

Eine Frage des Masses

Hilfsjobs sind also weder verboten noch darf sie ein Lernender verweigern.

Es ist eine Frage des Masses.

Jeder Ausbildungsbetrieb hat  in der Rolle als Arbeitsgeber ein Weisungsrecht und darf solche Hilfsaufgaben anordnen. Er darf es aber nicht übertreiben. Er treibt es zu weit, wenn Lernende täglich und ständig solche Arbeiten erledigen müssten.

Wie sieht es bei dir aus?

Falls du den Eindruck hast, dass du nichts lernst und häufig solche Hilfsarbeiten verrichten musst, suchst du am besten zuerst das Gespräch mit deinem Berufsausbildner.

Bringt das nichts, wendest du dich an das Berufsbildungsamt in deinem Kanton.





15.01.20

Berufslehre: Kosten-Nutzen - Verhältnis aus der Sicht von Ausbildungsunternehmen

Kosten-Nutzen -Verhältnis: Lohnt es sich, Lernende auszubilden?





Zahlt sich ein Lehrstellenangebot für Unternehmen aus?

Die Schweiz rühmt sich ihres dualen Berufsbildungssystem und der berufliche Grundbildung.

Berufliche Grundbildung bedingt Unternehmen, die Lehrstellen anbieten.

Dabei betrachtet jedes Unternehmen das Kosten-Nutzen-Verhältnis eines Lehrstellenangebots.
Es überlegt sich, ob sich die Ausbildung von Lernenden lohnt.

Die Kosten für eine Ausbildung unterscheiden sich zwischen Berufsbereichen und zwischen Unternehmen.

Das Angebot an Lehrstellen, welches die Nachfrage übersteigt, zeigt grundsätzlich, dass sich die Ausbildung für zwei Drittel der auszubildenden Unternehmen lohnt.

Für ein Drittel der Unternehmen geht die Rechnung nicht auf. Doch obschon die Kosten den Nutzen übersteigen, bilden sie trotzdem Lernende aus.

Wieso?


Kosten und Nutzen während der Lehre

Jeder Lernende verursacht während seiner Lehrzeit Kosten. Dazu zählen Lehrlingslohn, zeitliche Aufwendungen des Berufsbildners (Personalkosten), Materialkosten, Aufwendungen für Berufsfachschule, Übungen während der Arbeitszeit.

Umgekehrt bringt er mit seinen Arbeitsleistungen, d.h. seiner Arbeitskraft dem Unternehmen einen Nutzen.
  • Einerseits übt er Tätigkeiten aus, die sonst ungelernte Arbeitskräfte verrichten würden (Vorsicht: der Anteil dieser Tätigkeit muss klein gehalten werden, da ein Lehrverhältnis nicht darauf ausgerichtet ist!); 
  • andererseits führt er während der Lehrzeit immer mehr Arbeitstätigkeiten aus, die ein ausgebildete Fachkraft erledigt. 
Je mehr ein Lernender solche fachkraftbezogenen Tätigkeiten ausübt, umso produktiver wird er für den Ausbildungsbetrieb.

Übersteigt dieser Nutzen die Kosten, so gewinnt der Lehrbetrieb mit der Lehrlingsausbildung. Der Lernende bringt dem Unternehmen also mehr, als er kostet.

So viel verdienen Firmen an ihren Lehrlingen: www.tagesanzeiger.ch).



Eine solche Kosten-Nutzen-Abwägung greift allerdings zu kurz.
Es gibt nämlich auch Ausbildungsbetriebe, die aus dem Lehrverhältnis keinen Gewinn (aus Kosten-Nutzen-Sicht) erzielen und trotzdem Lernende ausbilden, z.B. im Bereich Informatik und Gastronomie.


Kosten und Nutzen unter Einbezug der Zeit nach der Berufslehre

Nicht in jedem Lehrberuf können Lernende in kurzer Zeit schon Tätigkeiten von ausgebildeten Berufstätigen übernehmen.

In einigen Berufsbranchen können Lernende zu Beginn noch nicht so viel einbringen. So zahlen die Lehrbetriebe während der Ausbildung mehr als sie an verrechenbarer Arbeitsleistung zurückbekommen.

Erst später können sie von den ausbildungsintensiven Lehrverhältnissen und hohen Ausbildungskosten profitieren.

Da sich die Lehrlingsausbildung also erst später auszahlen, ist sie für sie eine Investition in die Zukunft.
  • Sie rechnen damit, ihre Lernenden später im Unternehmen weiter zu beschäftigen. 
  • Diese Unternehmen versuchen, ihre Lehrabgänger vorzeitig an das Unternehmen zu binden.

Ausbildungsunternehmen und Nichtausbildungsunternehmen

Abgesehen von ein paar Berufszweigen und abhängig vom Unternehmen weisen Ausbildungsunternehmen also einen positiven Nettonutzen aus. Sie verdienen also an Lehrverhältnissen.

Investieren sie allerdings während dem Lehrverhältnis mehr als in der Lehrzeit zurück fliesst, zahlt sich diese Investition für sie bestenfalls erst nach dem Lehrverhältnis aus.
  • Mit der Ausbildung von Lernenden haben sie den Weg geebnet, ihre Arbeitsstellen aus den eigenen Reihen zu besetzen. 
  • Das erspart ihnen Aufwand, nach geeigneten Kandidaten ausserhalb des Unternehmens suchen zu müssen. 
  • Die eingesparten Personalrekrutierungskosten machen die Kosten (Nettokosten) der Ausbildung mehr als wett.
Gerade diese Ausbildungsunternehmen sollten sich aber in Acht nehmen vor Nichtausbildungsunternehmen.
  • Diese Unternehmen setzen sich auf die Lauer und versuchen, Lehrabgänger ab- beziehungsweise anzuwerben. 
  • Sie können bestens ausgebildete Mitarbeiter anheuern, ohne, dass sie sich um deren Ausbildung kümmern mussten.

Kosten-Nutzen Erhebung (OBS EHB): Studie

Das Observatorium für die Berufsbildung des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung (OBS EHB) zeigt, in seiner Kosten-Nutzen-Erhebung auf, dass es sich für die meisten Lehrbetriebe lohnt, selbst Fachkräfte auszubilden, statt diese extern zu rekrutieren.
https://www.ehb.swiss/sites/default/files/obs_ehb_bericht_kosten-nutzen.pdf








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