15.10.21

Plattform für Rechtsfragen während der Lehrzeit

Rechte und Pflichten von Lernenden am Arbeitsplatz




Herausforderungen während der beruflichen Grundbildung

Du hast während deiner Schulzeit sicherlich schon Höhen und Tiefen erlebt.

Ohne den Teufel an die Wand zu malen, läuft auch während der Lehrzeit nicht immer alles rund. 

Da ist es vorteilhaft, deine Rechten und Pflichten genauer zu kennen. 

So bist du bei Schwierigkeiten im Ausbildungsunternehmen oder in der Berufsschule besser gewappnet. Du weisst dann besser, wie du dich wehren kannst und an wen du dich wenden kannst.


Plattform, welche bei Rechtsfragen hilft

Die Plattform vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) klärt Rechtsfragen bei Lernenden. 

Themengebiete sind beispielsweise Arbeitsgesetz, Ferien, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsschutz, Berufsschule.

  • Wie in einem Online-Lexikon findest du dort auch zu jedem Begriff kurze Erklärungen. 
  • Jede der Inhalte ist von Juristinnen und Juristen des SGB vorgängig geprüft worden. Damit kannst du sie als wasserdichte Grundlage im Konfliktfall verwenden.
    Zusätzlich wird auf die passenden Gesetzesparagraphen verlinkt. 
  • Falls du bei einem Konfliktfall weitere Hilfe benötigst, sind auf der Plattform auch passenden Ansprechpartner:innen aufgelistet.






15.09.21

Berufsmatura

Berufsmaturität - während oder nach der Berufslehre








Berufsmaturitätsschule 


Die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, welche die Berufsmaturitätsschule (BMS) besuchen und abschliessen, nehmen stetig zu.

Die Berufsmaturitätsbildung ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie ermöglicht dir eine höhere Berufsbildung anzuhängen. 
  • So bereitet die Berufsmaturität (Berufsmatura, BM) auf das Bachelorstudium an einer Fachhochschule vor.
  • Mit einer Ergänzungsprüfung (Passarelle) ist sogar ein Studium an einer Universität oder ETH/EPF eine Option.
Die Berufsmatura kannst du während der regulären Lehrzeit (BM1) oder erst nach einem erfolgreichen Berufslehrabschluss (BM2) oder ohne BMS (BM3) direkt erwerben, entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend.

In jedem Fall muss die private oder öffentliche Berufsmaturitätsschule eidgenössisch anerkannt sein.

BM 1


Falls du schon zur Berufslehrzeit die BMS besuchen möchtest, solltest du den Ausbildungsbetrieb schon während der Bewerbung und vor der Lehrvertragsunterzeichnung darauf ansprechen.
Die Berufsmaturitätsausbildung ist ein Bestandteil deines Lehrvertrags.

BM2


Die BMS besuchst du in diesem Fall in der Regel direkt im Anschluss an deine berufliche Grundbildung.  Bist du schnell, schaffst du die BMS in 2 Semestern.

Voraussetzungen und Ausrichtung


Um die BMS besuchen zu können, musst du die Zulassungsbedingungen erfüllen und die, Aufnahmeverfahren des jeweiligen Kantons oder die Aufnahmeprüfung schaffen sowie die Anmeldungstermine beachten.
Für die BMS werden BM-Vorkurse angeboten, in denen du dich auf die BMS vorbereiten kannst.

Du kannst die BMS in mehreren Fachausrichtungen absolvieren. Diese unterscheiden sich in den Schwerpunktfächern.
Folgende Fachrichtungen sind möglich:
  • Technik, Architektur und Life Science
  • Natur, Landschaft und Lebensmittel
  • Wirtschaft und Dienstleistungen
  • Gestaltung und Kunst
  • Gesundheit und Soziales

Abschluss und Berufsperspektiven


Die Berufsmaturitätsschule wird mit einer Berufsmaturitätsprüfung abgeschlossen

Welche Berufsperspektiven und Weiterbildungsoptionen dir danach offen stehen, erfährst du auf bewerbungsablauf.ch

Alles zur Berufsmaturität





15.08.21

Zugang zu Bildung - trotz Beeinträchtigung

Jugendliche mit Einschränkungen - Nachteilsausgleich in der Lehre und in der Mittelschule




Nachteilsausgleich


Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen haben die gleichen Rechte auf eine berufliche Grundbildung oder Mittelschule wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch.

Erfüllen sie grundsätzlich die Voraussetzungen für die entsprechende Berufslehre oder Schule, haben sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich.
  • Der durch die Beeinträchtigung, d.h. Einschränkung entstehende Nachteil soll damit abgemildert oder aufgewogen werden. 
  • Somit verschafft ein Nachteilsausgleich auch diesen Jugendlichen einen Zugang für eine Berufslehre oder Schule ihrer Wahl. 
  • An den Lernzielen während der Ausbildung, einer Noten- oder Fächerdispensation oder den Prüfungsinhalten dagegen ändert sich gar nichts.

Beispiele von Beeinträchtigungen


Voraussetzung für einen Nachteilsausgleich ist eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung, die sich auf die schulischen Leistungen auswirkt wie beispielsweise:
  • Sprachbehinderung
  • Körperbehinderung
  • Hörbehinderung
  • Sehbehinderung
  • Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
  • Lese- und Rechtschreibestörung (LRS)
  • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Situationsabhängigkeit


Ein Nachteilsausgleich ist immer auf die jeweilige Situation, in der sich der/die Jugendliche befindet, abgestimmt. 

Je nach Einschränkung werden 
  • Zeitgutschriften gewährt, 
  • Lernmedien angepasst, 
  • zusätzliche Hilfsmittele (z.B. Computer, Laptop) erlaubt oder 
  • räumliche und bauliche Anpassungen vorgenommen. 

Keine Abstriche betreffend Leistungsniveau


Hast du eine Beeinträchtigung, darfst du hinsichtlich Ausbildung und Schule keine Sonderrechte und Ausnahmen erwarten.

Das in der Ausbildung geforderte Leistungsniveau gilt für alle Lernenden gleichermassen - unabhängig ob mit oder ohne Beeinträchtigung. 
  • Nicht zulässig sind eine Veränderung der Lernziele, eine Noten- oder Fächerdispensation oder eine inhaltliche Anpassung der Prüfungen. 
  • Möglich sind allerdings Anpassungen der Prüfungsform. So kann die Prüfungszeit verlängert werden oder schriftliche Prüfungen durch mündliche Prüfungen geleistet werden. 
Solltest du die geforderten Ansprüchen an die Berufslehre oder Schule trotz
Nachteilsausgleich nicht gerecht werden können, solltest du deine Berufswahl überdenken und neu ausrichten. 

Achte also schon während der Berufs- oder Schulwahl, ob du den Ausbildungszielen des Lehrberufs oder der Schule mit deinen Leistungsvoraussetzungen genügen kannst. 

Anspruchsberechtigung und Antrag auf Nachteilsausgleich


Damit dir eine Nachteilsausgleich gewährt wird, musst du ein Gutachten einer eidgenössisch anerkannten Fachperson einholen.
  • Gutachten, welche in der Volkschulzeit erstellt wurden, haben für die Lehre oder die Mittelschule keine Gültigkeit. 
  • Es muss in jedem Fall ein neues Gutachten für die Berufslehre oder Mittelschule erstellt werden.
Letztlich entscheidet die zuständige Bildungsinstitution, ob und in welcher Form ein Nachteilsausgleich erteilt wird. 

Jeder Nachteilsausgleich wird begründet und in einer schriftlichen Vereinbarung oder Verfügung festgehalten.

Keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben übrigens Schülerinnen und Schüler, die ungenügende Kenntnisse der Unterrichtssprache in der Berufsmittelschule oder Mittelschule vorweisen. In diesen Fällen werden spezifische Sprachförderungen angeboten.  

Gesuchsschwerpunkt


Absolvierst du eine Lehre, kannst du sowohl für die Aufnahmeverfahren, die Berufsfachschule, die Berufsmaturitätsschule, die überbetrieblichen Kurse, die betriebliche Bildung (Lehrbetrieb) als auch für das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) einen Nachteilsausgleich beantragen. 

Für jeden Lernort muss ein separates Gesuch gestellt werden.

Bei den Gymnasien und den Fachmittelschulen kann der Nachteilsausgleich für die Aufnahmeprüfung, den eigentlichen Bildungsgang und die Abschlussprüfungen beantragt werden.

Auch hier ist für jeden Bereich ein separates Gesuch erforderlich. 

Informationen


Auf den Webseiten der jeweiligen Kantone findest du mit dem Suchbegriff 'Nachteilausgleich' weiterführende Informationen dazu. 

Darüber hinaus informieren die Berufsfachschulen zu Beginn der Ausbildung die Lernenden über die Optionen eines Nachteilsausgleichs.

Bei den Mittelschulen und den Berufsfachschulen gibt es eine verantwortliche Ansprechperson, die dir als Schülerin, als Schüler und deinen Eltern weiterhilft. 

Lehrabschlusszeugnis, Schulzeugnis


Ein Nachteilsausgleich wird übrigens im Zeugnis nicht vermerkt. Schliesslich werden ja die gleichen Leistungsmassstäbe an eine Lehre oder Schulbildung an dich gesetzt wie an Schülerinnen und Schülern ohne Beeinträchtigung. 

Da du die gleichen Leistungen erbringen musst, hast du gleichzeitig einen Vorteil: du wirst mit deinem Abschluss den anderen in nichts nachstehen. 





15.07.21

Start in die Berufslehre: So gelingt dir der Einstieg in die Lehrberufswelt

Dein Schritt von der Schule in der Lehre






Start beim Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule


Fast 25% der Lernenden brechen die Lehre vorzeitig ab. 
Wenn du als Schulabgänger:in in die Berufslehre startest, ist die Auflösung eines Lehrvertrags sicherlich nicht das erste, woran du denkst.

In einer Lehre wirst du Höhen und Tiefen durchlaufen. Vielleicht gibt es sogar eine Phase, in der du an deiner Lehrberufswahl zweifelst oder dich - vor allem zu Beginn -  fragst: 'Wie schaffe ich das alles?' So viele Informationen, die ich mir merken muss, so viele Anforderungen, die an mich gestellt werden. 

Wenn du vor Lehrbeginn die richtigen Vorkehrungen triffst, wirst du den Anfang deiner Berufslehre problemlos meistern. Ein Lehrabbruch wird dann nie Thema werden. 


Die Umstellung


Von der Schulbank mit freien Nachmittagen in den Lehrberufsalltag zu wechseln, erfordert von dir eine Umstellung. 

Du wirst im Verbund mit erfahrenen Arbeitskolleg:inn:en zu vorgegebenen Arbeitszeiten arbeiten. Die Arbeitstage, mit weniger Pausen, können lange werden.
Zusätzlich wirst du die Berufsfachschule besuchen und überbetriebliche Kurse belegen.

Dein Programm ist also dicht gedrängt mit Arbeiten und Lernen. Ausserdem hast du weniger Ferien.

In den ersten Wochen deiner Lehrzeit wirst du an deinem Lehrarbeitsplatz und in der Berufsfachschule mit Informationen überflutet werden. Viele neue Eindrücke werden auf dich herunter prasseln. Du lernst die Mitarbeitenden kennen und solltest dir deren Vor- und Nachnamen gleich merken (die/den Berufsbildungsverantwortliche:n kennst du ja schon). 
Du wirst deine zukünftigen Berufsfachschulkolleginnen und Lehrkräften der Schule kennenlernen.

Das kann zu Beginn schon mal echt zu viel werden. 

Es ist normal, dass dir am Anfang der Lehre alles zu überhitzen droht und dich die Informationen und Erlebnisse teilweise überfordern können.

Aber du bist ja nicht alleine. Besprich dich mit deinen Eltern, der/dem Berufsbildungsverantwortlichen oder Lernenden aus höheren Lehrjahren, wenn du den Überblick zu verlieren drohst.
Schalte ab und zu einen Gang zurück.


Gehe durchdacht vor


Jetzt zahlt sich erneut aus, dass du dich bei der Berufswahl sorgfältig vorbereitet hast und dich über den Lehrberuf ausgiebig informiert hast. 
 
Dank der Schnupperlehre weisst du auch bestens, worauf du dich bei deinem gewählten Lehrberuf einlässt und welche Bedingungen dich beim Arbeitgeber erwarten.  Durch sie und durch die Bewerbungsgespräche konntest du schon einen Einblick in das Ausbildungsunternehmen gewinnen. Die Arbeitsumgebung wird dir schon mal nicht unbekannt vorkommen. 

Vorausgesetzt du gehst geplant und vorausschauend vor, kann eigentlich nichts schiefgehen:
  • Wenn du dir die Zeit mit einem Zeitplan einteilst, wirst du schnell merken, dass du es schaffst, auch Zeit für Freizeitaktivitäten zu finden.
    Dieser Ausgleich neben Arbeit, Berufsschule und Lernen ist wichtig. 

  • Bei der Arbeit hilft es, wenn du dir Notizen zu neuen Arbeitsabläufen machst. Diese Anleitungen kannst du dann als Nachschlagewerk verwenden.

  • Statt an mehreren Aufgaben gleichzeitig zu arbeiten, ist es meist besser, sich auf eine zu konzentrieren und die Aufgaben der Reihe nach zu bearbeiten.

  • Versuche deine dir aufgetragenen Arbeitsaufgaben zuerst alleine zu erledigen. Bei Unklarheiten ist es aber nie falsch, zu fragen. 

  • In der Berufsfachschule gibt es Tage, an denen mehrere Prüfungen anstehen. Mach daher deine Hausaufgaben regelmässig - und nicht erst auf den letzten Drücker. So kommst du nicht unter Zeitdruck.

  • Erstelle eigene Zusammenfassungen, um den Stoff einer Prüfung kompakt überblicken und dich optimal darauf vorbereiten zu können.

  • Lege Zeitfenster fest, an denen du mal nichts für deine berufliche Grundbildung machst. Leg die Bücher auch mal auf die Seite, wenn es mal nicht so läuft. 
    Wenn du wieder in besserer Verfassung bist, holst du den Rückstand schnell wieder auf. 

  • Schiebe nichts vor dir her. Du solltest nichts erzwingen, aber durchaus auch mal dran bleiben, wenn es mal ein bisschen harzt. Manchmal kostet Lernen Überwindung, damit anzufangen und es läuft mit dem Lernen besser als gedacht, wenn du mal damit begonnen hast.

  • Erholung ist immer gut. Sorge auch dafür, dass du genügend Schlaf bekommst.


Offene Lehrstellen


Falls du zum Zeitpunkt 07.2021 noch keine Lehrstelle ergattern konntest: In der Schweiz sind noch zahlreiche Lehrstellen auf Lehrbeginn 2021 offen.  
Die Chancen sind also günstig, auch jetzt noch einen Ausbildungsplatz zu finden.




15.06.21

Lohnnebenleistungen (Fringe Benefits)

Fringe Benefits während der Berufslehrzeit





Fringe Benefits sind Zusatzleistungen für Lernende

Immer mehr Lehrbetriebe gehen dazu über, ihren Lernenden zusätzlich zum Lohn, erfolgsunabhängige Lohnnebenleistungen zu entrichten. 

Diese sind Sachleistungen, die vom Ausbildungsunternehmen unentgeltlich oder verbilligt angeboten werden. 

Darunter fallen Vergünstigungen wie z.B. 

  • Gutscheine für Berufskleidung, Werkzeuge, Computer/Laptop, 
  • Kostenbeteiligung bei Bahnabonnementen, 
  • Kostenübernahmen für von der Berufsfachschule vorgeschriebenen Bücher
  • Kranken- und Unfallversicherungsverbilligungen,
  • zusätzliche Ferienwochen, 
  • Lernberatung, Nachhilfeangebote,
  • Beteiligung an Kosten von Sprachaufenthalten,
  • billigerer Materialbezug,
  • Vorbereitung auf die Teilnahme an Berufsmeisterschaften wie z.B. 'Swiss Skills'

Der Fachbegriff dafür ist Fringe Benefits. 

Dagegen ist ein Bonus eine leistungs- und erfolgsabhängige Zusatzvergütung zum Lohn. Spesen sind eine Entschädigung für berufliche Auslagen. 


Wozu entrichten Ausbildungsunternehmen solche Lohnnebenleistungen?

Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, ihre Lehrstellen zu besetzen. Für sie ist die Lernendenrekrutierung zu einer Herausforderung geworden.

Ein hoher Lohn während der Berufslehre reicht längst nicht mehr aus, um geeigneten Nachwuchs für sich zu gewinnen. 

Mit Fringe Benefits versuchen sie, Schülerinnen und Schüler für die ausgeschriebenen Lehrstellen und Lehrberufe noch mehr zu begeistern. Sie sind ein Mittel, die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.


Verblendungsgefahr

Keine angehende Lernende, kein angehender Lernender ist Lohnnebenleistungen abgeneigt. Nicht ohne Grund sind sie bei Lernenden beliebt.

Als Schülerin oder Schüler solltest du dich allerdings nicht davon blenden lassen. 

Weder der Lohn noch Fringe Benefits können eine falsche Lehrberufswahl oder eine schlechte Unternehmenskultur oder einen Berufsbildungsverantwortlichen, mit dem du nicht klar kommst, wettmachen.

Zuallererst solltest du dich mit den Anforderungen des Lehrberufs und dem Ausbildungsunternehmen beschäftigen. Finde in einer Schnupperlehre und in den Bewerbungsgesprächen heraus, ob das Lehrstellenangebot für dich so passt. 

Behagen dir Lehrberuf und Lehrbetrieb, können Lohn und Lohnnebenleistungen die Wahl deiner Lehrstelle und des Lehrbetriebs beeinflussen.




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